Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 129

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den. Sie sehen, meine Damen und Herren, in diesem Bereich gibt es noch zusätzliche Probleme, die wir lösen müssen.

Das offizielle Glücksspiel, also zum Beispiel die Casinos, wird mit immer schärferen Auflagen belegt, und das inoffizielle Glücksspiel fällt heraus – eine Problematik, die wir schon aus Gründen der Chancengleichheit regeln müssen. Rein technisch ist das heute kein Problem mehr. Für den Herbst war eine große Reform vorgesehen, und ich hoffe, sie kommt.

Man sollte versuchen, die Angebotspalette der Glücksspielbetriebe durch die Casinos Austria oder durch private Betreiber zu erweitern, damit auch kleine Tourismusstand­orte die Möglichkeit haben, Casino-Standort, vielleicht auch in einer variierten Form, zu werden.

Sie sehen, es gibt genug Arbeit im Hohen Haus – hoffentlich seid ihr dann alle dabei –, daher bitte ich um rasche Aufnahme unserer parlamentarischen Arbeit nach der Wahl, denn das ist sicher im Sinne unserer Bürger und Bürgerinnen. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer, gehen Sie viel auf Urlaub! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es wurde zwar ein umfangreicher Abän­derungsantrag angekündigt, der aber jetzt noch nicht eingebracht ist.

Als nächste Rednerin bitte ich Frau Abgeordnete Sylvia Rinner zum Pult. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


14.52.57

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Mit 15. Dezember 2007 ist die Frist zur Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie abgelaufen. Diese Dritte Geldwäscherichtlinie wurde fast schon zur Gänze ins österreichische Recht umgesetzt; ausständig ist nur noch der Vollzug der Richtlinie im Bereich der Casinos. Daher hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Um die Wichtigkeit dieser Richtlinie hervorzuheben, wurde auch seitens der Europäi­schen Kommission darauf hingewiesen, dass diese Geldwäscherichtlinien für den Schutz des Finanzsystems, das Funktionieren des Binnenmarktes und der öffentlichen Ordnung in der Europäischen Union sind. Österreich ist Mitglied der FATF, Financial Action Task Force on Money Laundering. In diesem Gremium haben die Experten den Auftrag, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und Maßnahmen, die der Be­kämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, zu entwickeln.

Im September 2008 wird Österreich durch den Internationalen Währungsfonds auf die Einhaltung dieser Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin geprüft werden. Für eine positive Bewertung und damit den Erhalt der Reputation Österreichs müssen diese Bestimmungen der Richtlinie um­gesetzt werden.

Die Geldwäsche hat in der Regel den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, das Geld vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamtes zu ver­bergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen.

Die Novelle des Glücksspielgesetzes verlangt von den Besucherinnen und Besuchern einer Spielbank, dass sie volljährig sind und ihre Identität mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Diese Daten sind zur Überprüfung mindestens für fünf Jahre vom Spielbankbetreiber aufzubewahren. Mit dieser Maßnahme der Änderung des Glücksspielgesetzes erfüllt Österreich nun den internationalen Standard. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

14.55

 


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