Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 130

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann, und zwar für 4 Minuten. – Bitte.

 


14.55.37

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Vor wenigen Minuten ist uns ein Abänderungsantrag auf den Tisch gelegt worden, ein Antrag in der Größenordnung von mehr als vier Seiten, und das ist natürlich an sich schon eine Zumutung. Sie haben sich erst noch lustig gemacht über einen Abänderungsantrag zur Finanzprokuratur – aber das ist nicht mehr so lustig, wenn man solch einen Antrag 20 Minuten vor der Abstimmung bekommt.

Soweit ich das überfliegen konnte und noch werde überfliegen können, handelt es sich ohnehin um Dinge, die nicht böse sind, sondern die auch in unserem Sinne sind, näm­lich einerseits um eine Ausweitung des Spielerschutzes auch auf Bürger des EU- und EWR-Raumes, auf der anderen Seite um eine Gleichbehandlung des Werbeverbotes, um eine Gleichstellung des Werbeverbots zwischen In- und Ausländern.

Zum vorliegenden Initiativantrag: Dieser Initiativantrag kommt schon reichlich spät. Es geht um die Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie, und es wurde bereits ein Ver­fahren gegen Österreich durch die Europäische Kommission eingeleitet. Die „Eile“ kann vielleicht verstanden werden vor dem Hintergrund der Prüfung durch den Inter­nationalen Währungsfonds, die ja in wenigen Wochen ins Haus stehen wird.

An sich ist diese Novellierung des Glücksspielgesetzes natürlich eine wichtige Novelle, die längst fällig ist. Allerdings schließt sie nicht die Lücke, was dringend notwendig wäre, um überhaupt das Glücksspielwesen in seiner Gesamtheit neu zu regeln. Das wäre, glaube ich, eine eminent wichtige Aufgabe. Es hat ja bereits einen Entwurf im November des Vorjahres gegeben. Dieser wurde aber wieder zurückgezogen, weil er eben die Dinge nicht zureichend regeln konnte, weder in der Frage des Glücksspiel­monopols noch in der Frage des Kleinen Glücksspielwesens.

Ich meine, die Lösungen sind nicht trivial, das muss man schon sagen. Es ist nicht ein­fach, weder die Beantwortung der Frage: Wie verfährt man mit dem Glücksspiel?, noch: Wie tut man beim Kleinen Glücksspiel? Aber eines ist klar: Lösungen sind drin­gend notwendig, insbesondere beim Kleinen Glücksspiel. Beim Kleinen Glücksspiel geht es darum, dass es vom Monopol des Bundes ausgenommen ist und die Länder sozusagen autonom Glücksspielautomaten aufstellen können. Einige Länder tun das und tun das sehr exzessiv, denn diese Cafés schießen wie Schwammerl aus dem Bo­den; fast stündlich schießen Cafés mit Glücksspielautomaten wie Schwammerl aus dem Boden.

Das Problem, das damit verbunden ist, ist jenes, dass es sich eben um kein Bagatell­spiel mehr handelt, wie das ursprünglich gedacht war. Das Problem ist, dass in ver­steckten Hinterkammern von Caféhäusern Menschen, die spielsüchtig sind – und de­ren gibt es immer mehr –, innerhalb von kürzester Zeit Hunderte, ja Tausende von Euros verlieren können. Das hat dann natürlich Folgewirkungen auf die materielle Si­tuation der betreffenden Spieler und, soweit Familien vorhanden sind, natürlich auch auf deren Angehörige.

Ein Ausweichen ist natürlich schwierig, gerade vor dem Hintergrund, dass diese Auto­matencafés eben wie Schwammerl aus dem Boden schießen. Auf der anderen Seite ist beim Kleinen Glücksspiel – wie etwa beim Großen Glücksspiel – nicht vorgesehen, dass man ausgesperrt werden kann.

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit dem Kleinen Glücksspiel ist der Jugend­schutz, die mangelnde Kontrolle des Jugendschutzes. Es zeigt sich etwa bei der Bera­tungsstelle AS, dass etwa 40 Prozent aller Spielsüchtigen, die sich im Übrigen über


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