heute auf morgen ihre Eltern nicht mehr, sehen die Kinder ihren Vater oder ihre Mutter nicht mehr, sehen die Großeltern nicht mehr und müssen aufgrund dieser langen Obsorgeverfahren sehr oft von heute auf morgen mit einer völlig neuen Situation fertig werden.
Weiters habe ich gefragt: Wie lange dauerte das längste Verfahren? – Das glaubt man nicht: vom September 1996 bis zum Jänner 2007. Ein Obsorgeverfahren, das sich über mehr als zehn Jahre hinzog. Ich glaube, da erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
Wie viele Kinder, wie viele Minderjährige waren betroffen? – In den Jahren 2005 bis 2007 waren es 15 800 Kinder. Da sind diejenigen Kinder, die aus Lebensgemeinschaften kommen, noch nicht mit eingerechnet; die sind in der Statistik nicht enthalten.
Und jetzt kommt das Kurioseste überhaupt: Auf die Fragen 7 bis 51 konnte überhaupt keine Antwort gegeben werden, weil es nämlich keine Antworten gibt, weil die Justiz, der Staat Österreich nicht in der Lage ist, wesentliche Fragen überhaupt zu erheben. Und wesentliche Fragen sind in meinen Augen schon, wie vielen Vätern eine Besuchsregelung zuerkannt wurde, wie viele Zwangsmaßnahmen verhängt worden sind oder wie oft ein Besuchsrecht gewährt oder eben nicht gewährt wurde.
Frau Minister, wenn solche Zahlen nicht vorhanden sind, dann kann man auch nicht gegensteuern. Es ist eben Aufgabe der Politik, Fehlentwicklungen gegenzusteuern, und ich fordere Sie auf, auch die kommende Regierung, diese Zahlen endlich zu erheben, damit wir wissen, was los ist in Österreich. Ohne Statistiken kann man keine Politik machen. Ohne zu wissen, was in diesem Land überhaupt passiert, kann man nicht reagieren.
Die Fragen 52 und 53: Wie viele Sachverständige wurden in diesen drei Jahren bestellt? – In Summe 37 000 Verfahren mit Sachverständigen. Das heißt 37 000 Verfahren, wo der Richter sich nicht zutraute, selbst zu entscheiden, nicht selbst entscheiden wollte und die Verantwortung für seine Entscheidung auf Gutachter abschob – wieder verbunden mit Zeitverzögerung, wieder verbunden mit Kosten für die Beteiligten.
Die letzte Frage: Entspricht es dem Kindeswohl, wenn solche Verfahren länger als sechs Monate dauern? – Und da ist wirklich eine gute Antwort von Ihnen gekommen, und ich bin dankbar für diese Antwort, weil Sie ganz klar sagen, dass natürlich alle Parteien, Kind, Vater, Mutter und auch Großeltern, das Recht haben, ihre Stellungnahmen abzugeben und gehört zu werden.
Ich möchte auf diese Punkte jetzt einzeln eingehen und auf ganz problematische Punkte eingehen, vor allem auf die Gutachter. Ich zitiere aus parlamentarischen Anfragen:
„Einige betroffene Männer gaben Berichte ab, dass eine Gerichtssachverständige namens Dr. Eva Mückstein“ den „Sachverständigeneid offenbar mehrmals nicht eingehalten hat. Nach Angaben von betroffenen Vätern manipulierte sie Gutachten, damit die Kinder den Müttern zugesprochen werden. Es wurde auch bekannt gegeben, dass ein Gutachten von zwei Kindern eines geschiedenen Paares innerhalb von 16 Minuten durch Auswertung von Fragen, Zeichnungen und Tests entschieden wurde.“
Meine Damen und Herren! Innerhalb von 16 Minuten wird von Gutachtern in dieser Republik entschieden, was mit den Kindern zu geschehen hat! Dem gegenüber stehen Verfahren, die ein halbes Jahr und noch länger dauern, Gutachterprozesse, in denen Gutachter länger als zwei Monate brauchen, solche Gutachten weiterzuleiten, damit sie überhaupt behandelt werden können. Und hier wird in 16 Minuten über das Kindeswohl entschieden. Der Gutachter entscheidet in 16 Minuten: Du kommst zum Vater, du kommst zur Mutter. – Das kann es ja wohl nicht sein, Frau Minister! Ich denke, hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)
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