Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 133

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Aber es geht weiter: Die Rechtsanwaltskammer Salzburg hat eindeutig festgestellt, dass Gerichtssachverständige, einer davon Dr. Bachler, eindeutig mütterfreundlich und keinesfalls neutral arbeiten. Ich zitiere wieder:

Diese Gutachten „seien offenbar manipuliert, gesteuert und geben auch nicht den In­halt des Gesagten wieder. Die Rechtsanwaltskammer Salzburg kritisiert wiederholt in seinem Wahrnehmungsbericht, dass in Salzburg fast von einem Auftragsmonopol ge­sprochen werden kann, da der Gutachter allem Anschein nach befangen ist.“

Das ist eine Situation, die unerträglich ist, Frau Minister!

Besonders pikante Fälle – ich möchte zwei davon auflisten – sind vor Kurzem passiert: Ein Mann wurde beschuldigt, sein Kind sexuell missbraucht zu haben. Er wurde sofort eingesperrt und konnte erst nach langem Kampf eine Wiederaufnahme seines Verfah­rens erreichen.

Ein Friedrich-Gutachten, dieser – unter Anführungszeichen – „Stargutachter“ Friedrich, wurde verworfen, weil er gar kein Psychologe ist, der hier urteilen durfte. Und dann kam es, Frau Minister, und das muss auch Ihnen zu denken geben: Dann mussten deutsche Gutachter herangezogen werden, und diese erst konnten es erwirken, dass der Mann freigesprochen wird. Ein Mann, der völlig unschuldig im Gefängnis saß!

Ich zitiere wieder aus dem Bericht des Oberlandesgerichtes Linz:

„Entgegen der vom Erstgericht beschriebenen ,österreichischen forensischen Tradition‘ (...) kann wohl nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auch in Österreich zu gelten hat. Betreffend die Metho­dik und den Inhalt der Glaubhaftigkeitsbeurteilung, insbesondere die Begutachtung von Kindern nach sexueller Misshandlung, haben daher die in der Bundesrepublik Deutsch­land anlässlich der ,Wormser Prozesse‘ (...) entwickelten wissenschaftlichen Grund­prinzipien auch für den österreichischen Strafprozess Gültigkeit.“

Ich frage Sie, Frau Minister: Leben wir in der rechtlichen Steinzeit, wenn uns der Nach­bar Hilfestellung geben muss, wie wir mit forensischen Gutachten umzugehen haben? Das kann ja nicht sein. Und mit falschen Gutachten ist offenbar alles möglich hier. Da können Männer ohne sachliche Begründung eingesperrt werden, ohne dass sie wirk­lich etwas verbrochen haben. Auch dazu bitte möchte ich gerne eine Antwort von Ihnen haben.

Ein ganz kurioser Fall ist passiert, und da darf ich auch den Namen nennen, das ist Herr Roman Rusy, der sich auch an unsere Plattform gewandt hat: Ein Mann wurde vier Mal nach dem Sicherheitspolizeigesetz weggewiesen und bekommt einmal ein ge­richtliches Betretungsverbot nach § 382b Exekutionsordnung. Drei Wegweisungen wurden durch den Bescheid des UVS Niederösterreich aufgehoben, die vierte Wegwei­sung von der Sicherheitsbehörde selbst aufgehoben und das gerichtliche Betretungs­verbot vom OGH aufgehoben. – Fünf Vorfälle, fünf Aufhebungen wegen Rechtswidrig­keit!

Und jetzt kommt’s: Da sind Strickmuster zu erkennen, auch von Frauenberatungsver­einen, die ganz klar sagen: Wenn du dich trennen willst, wenn du dem Mann Schuld zukommen lassen willst, gehe ganz einfach vor: Täusche sexuellen Missbrauch vor, täusche Gewalt in der Familie vor! – Der Mann bekommt dann die Wegweisung, er hat dann praktisch eine Vorverurteilung mitzumachen, und er hat dann im Scheidungsver­fahren Nachteile zu gewärtigen.

Das sind Beratschlagungen, die in Frauenvereinen in Österreich vorgenommen wer­den, und das ist keine Gerechtigkeit! Bitte, so kann es nicht gehen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

 


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