Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 134

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Und es geht weiter: ein weiterer Fall aus der Trennungsopferplattform; den Namen die­ses Vaters kann ich nicht nennen, er ist leider Gottes im Staatsdienst. Dieser Vater hat gekämpft um sein Kind. Die Mutter ist schwer drogensüchtig. Er hatte keine Chance, das Kind zu bekommen. Und Herr Professor Friedrich hat dem Gericht empfohlen – ich zitiere –:

„Dem Kindesvater sollte dringend vonseiten des Gerichts eine Grenze in seinem Um­gang mit Rechtsmitteln gesetzt werden ...“

Das heißt, vonseiten eines Gutachters in Österreich wird empfohlen, den Vater in sei­nen Rechten zu beschneiden. Ja, wo sind wir denn angelangt? Das kann doch kein Rechtsstaat mehr sein!

Deswegen die klaren Forderungen seitens der Freiheitlichen Partei: Es muss hier et­was geändert werden. Wir müssen Kinderrechte akzeptieren, wir müssen auch das Recht des Kindes auf beide Elternteile akzeptieren. Wir müssen auch akzeptieren, dass es eine gemeinsame Obsorge geben muss ab der Geburt des Kindes, für beide ledige Eltern.

Es muss möglichst rasche und klare Obsorgeverfahren geben. Es muss ein aktives Unterhaltsrecht geben, das zuallererst die Interessen der Kinder wahrnimmt. Es darf nicht sein, dass wir in Österreich willkürliche und unnachvollziehbare Gutachten haben. Wir dürfen Väter nicht reduzieren auf Bankomaten- und Besuchspapas. Wir brauchen keine Verstaatlichung der Familie, und wir brauchen keine Scheidungsindustrie, die aus dem Ganzen noch ein Geschäft macht.

Wir brauchen neue Obsorgegesetze, wie es sie in Deutschland, in Luxemburg schon gibt. Und wir brauchen auch eine Neuregelung hinsichtlich der Alimente, sodass nach­gewiesen werden muss, dass Alimente zweckgebunden verwendet werden.

Das ist eine Riesenfülle an Dingen, die zu erledigen sind. Frau Ministerin, es gibt hier viel Arbeit zu erledigen. Es ist gut, dass diese Regierung geht, sie war nicht in der Lage, das zu lösen. Auf die neue kommt einiges an Aufgaben zu, und ich hoffe, dass Sie uns auch schon Ansätze erläutern werden. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Steinhauser: Keine Ahnung haben Sie!)

15.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer Stellungnahme von der Regierungs­bank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


15.11.16

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe das so wahrgenommen, dass das die Besprechung einer von Ihnen gestellten schriftlichen Anfrage ist, die wir, so gut wir konnten, beantwortet haben. Ich sage dazu, dass wir alle Daten zur Verfügung gestellt haben, die uns zugänglich sind. Das, was Sie noch wissen wollten, ist in 15 000 Gerichtsakten, verteilt auf 141 Bezirksgerichte, enthalten. Sie werden verstehen, dass es für die Zwecke der Beantwortung einer parla­mentarischen Anfrage nicht möglich war, diese 15 000 Akten dahin gehend durch­zusehen, wer denn jetzt welchen Antrag wann gestellt hat und welche Maßnahmen im Einzelnen das Gericht verfügt hat.

Ich möchte darauf hinweisen, dass durch verschiedenste Neuerungen, die in den letz­ten Jahren vorgenommen worden sind, seitens des Gesetzgebers versucht worden ist, aber auch durch organisatorische Maßnahmen, Konflikte um die Obsorge für die Kin­der möglichst hintanzuhalten, eine möglichst reibungslose Abwicklung des Besuchs­rechtes zu ermöglichen. Ich erwähne hier nur die Einführung der Obsorge beider Eltern.

 


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