Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 136

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mehrjähriges, jahrzehntelanges Problem in der Justiz ist, dass wir sowohl im Bereich der Strafjustiz als auch im Bereich zum Beispiel der Familiengerichtsbarkeit zwar vieles automationsunterstützt erfassen und auch viele Auskünfte geben können, aber dort, wo es um bestimmte Konstellationen zwischen den beiden Parteien geht, Vater/Mutter-Kind-Beziehungen, oder darum, ob die Straftaten sozusagen spezifisch unter häusliche Gewalt fallen, da haben wir einen gewissen – „gewissen“ ist untertrieben –, einen gro­ßen Nachholbedarf. Das gebe ich gerne zu. Wir arbeiten gemeinsam mit dem Bundes­ministerium für Inneres, dem Bundesrechenzentrum und vielen anderen auch daran, dass wir hier tatsächlich eine bessere Datengrundlage bekommen.

Aber das ändert nichts daran, dass auch ohne diese spezifischen Auswertungen der Weg sehr klar sein muss, nämlich festzuhalten: Die Obsorge beider Eltern hat sich bewährt. Wir brauchen dort, wo es bei der Ausübung des Besuchsrechts Konflikte gibt, noch mehr Unterstützung, mehr Projekte, Besuchscafés und Ähnliches. Und es wäre sicher wünschenswert, wenn das Geld dafür vorhanden wäre, dass wir dieses Modell des Kinderbeistands tatsächlich flächendeckend in Österreich einsetzen könnten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.19.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann nicht mehr viel mehr dazu sagen, als die Frau Bundesminister jetzt dazu ausgeführt hat. Ich glaube auch, dass man immer wieder darauf hinweisen muss, dass gerade im Familienrecht selten so viel weiterge­gangen ist wie in den letzten Jahren unter Bundesministerin Berger.

Es ist natürlich eine sensible Materie, die wir hier anschneiden, so wie alle familien­rechtlichen Themenstellungen, Beziehungsthemen nicht einfach mit Schwarz, Weiß oder Rot zu lösen sind. Das ist, glaube ich, uns allen bekannt.

Gerade weil Sie sagen, Herr Kollege Klement, es passiert so rasch, dass ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch ausgesprochen wird, möchte ich Sie an die Diskussion von heute Vormittag erinnern. Kollege Westenthaler hat sich hier in der Fragestunde maß­los – aus meiner Sicht überzogen – aufgepudelt und erklärt, es passiere nichts gegen sexuellen Missbrauch.

Ich meine, man muss schon berücksichtigen, dass wir mit diesem Komplex sehr sorg­sam umgehen müssen. Es muss, so meine ich, wenn es auch nur den kleinsten Hin­weis darauf gibt, dass sexueller Missbrauch vorliegen könnte, das untersucht werden. Dass es dann im einen oder anderen Fall zu viele Untersuchungen gibt, ist ein gutes Zeichen, denn ich denke, es ist besser, es gibt zu viele Untersuchungen, als es gibt zu wenige.

Wir können auch nicht einerseits sagen, wir wollen gegen sexuellen Missbrauch kämp­fen, aber andererseits überall dort, wo Familienkonstellationen dahinterstehen, be­haupten, dass das dann nicht geht. Wir wissen nämlich leider Gottes auch, dass sexu­eller Missbrauch gerade in Familien und familiennahen Verhältnissen am stärksten ausgeprägt ist. Das ist ein Umstand, den man zur Kenntnis nehmen und von dem man ausgehen muss, ob man sich das nun so wünscht oder nicht.

Konkret zur aufgeworfenen Frage: Das Allerletzte, was stattfinden sollte, ist, dass bei Ehestreitigkeiten, wenn zwei Menschen nicht mehr miteinander können, auseinander­gehen, das Kind zu einer Art Waffe wird und vom einen oder vom anderen Partner


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