Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 156

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schuss, dort waren Sie auch schon lange nicht mehr, für den Fall, dass Sie es nicht wissen.

Worum geht es bei diesem Gesetz? Worum geht es überhaupt bei der Bundeshaf­tung? – Der ursprüngliche Sinn der Bundeshaftung war es, den eigenen Besitz abzu­decken – „abzudecken“ kann man nicht sagen, denn genau genommen verzichtet man ja auf die Versicherung. Man sagt: Okay, wenn irgendetwas verschwindet oder zerstört ist, ist es eben weg. Das ist so ähnlich wie eine Familie, die ein Gartenhäuschen hat und das Gartenhäuschen nicht versichert. Wenn es abbrennt, ist es einfach weg, dann kann man eben nichts machen.

So weit ist das ja in Ordnung, was Kunstwerke betrifft. Aber 2006 sind die Museumsdi­rektoren, allen voran Direktor Seipel, auf die Idee gekommen, dass es ja Ausstellungen gibt, für die von auswärts Bilder, Werke geliehen werden – und wer haftet für die? Diese Haftung müsste eigentlich von der Basisabgeltung finanziert werden. Da hat man dann versucht, eine Bundeshaftung geltend zu machen. Wir waren damals schon dagegen, es ist aber durchgegangen.

Das heißt, seit 2006 gibt es 1 Milliarde €, die für alle Bundesmuseen zusammen als Haftung für ausgeliehene Werke zum Tragen kommen. Das bedeutet, wenn jetzt solch ein Werk verschwindet, dann zahlen wir dafür, dann zahlen wir mehr oder weniger bar dafür. (Abg. Dr. Graf: Das hat es vorher auch geheißen!) – Na ja, nicht bar. Natürlich, genau genommen zahlen wir voll. (Abg. Dr. Graf: Ob jetzt das Bundesmuseum zahlt oder – das ist dasselbe!) – Nein, das stimmt ja nicht. Das Bundesmuseum müsste es privat versichern – Herr Kollege, ich erkläre es Ihnen dann auch noch einmal im De­tail –, und dann würde das die Versicherung übernehmen.

Genau darum geht es nämlich. Das Museum erspart sich diese Übernahme durch die Versicherung und damit die Versicherungsprämie, und jetzt haften wir alle gemeinsam dafür. Das wäre bei unserem Vergleich mit der Familie so, dass die irgendwo ein Gar­tenhaus mietet, dieses brennt ab, und wir müssen es dann ersetzen! Das ist noch ein­mal etwas anderes.

Zum Glück ist seit 2006 nichts passiert. Jetzt kommt aber neuerlich eine ganz große Ausstellung in der Albertina von Direktor Schröder, die mit der gesamten Milliarde nicht abzudecken ist, und nun haften wir sozusagen für diese zusätzlichen 500 Millionen; der Gesetzesvorschlag geht in diese Richtung. (Zwischenruf des Abg. Morak.)

Auch wieder mit der Begründung im Vorblatt: Bis jetzt ist nichts passiert. – Diese Be­gründung erinnert mich sehr stark an eine Argumentation dahin gehend: Seit zwei Jah­ren ist rund um Österreich kein AKW eingegangen und war kein Unfall, daher können wir in aller Ruhe auch eines bauen! Ein bisschen wird da, Herr Kollege Morak, an Schillers Ballade „Der Taucher“ erinnert und nichts daraus gelernt.

Museumspolitisch ist das sowieso eine Katastrophe, weil damit das ganze Blockbuster-Karussell ordentlich angeheizt wird und weil jetzt automatisch andere Museen auch kommen und sagen können: Wir wollen eine riesige Andy-Warhol-Ausstellung, wir wol­len eine Leonardo-Ausstellung, wir wollen eine Oldtimer-Ausstellung! – Und der Bund haftet in jedem Fall.

Das heißt, wenn nichts passiert, ist ein Museumsdirektor, wie in diesem Fall Klaus Al­brecht Schröder, der Held, hat er den vollen Erfolg, wenn aber etwas passiert, zahlen wir voll. Genau genommen ist es naiv zu sagen: Es wird nichts passieren, es ist ja auch bisher nichts passiert!, denn wenn etwas passiert, werden bis zu 500 Millionen schlagend, und das ist das Fünffache der Basisabgeltung pro Jahr, die wir insgesamt ausgeben. (Zwischenruf des Abg. Kainz.)

 


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