Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 161

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Hinsichtlich dieses Antrags wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie eine Frist bis 9. Juli 2008 zur Berichterstattung gesetzt. Die Verhandlung über diesen Ge­genstand ist daher in dieser Sitzung aufzunehmen.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


16.31.43

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! Schnell sein hat ja manchmal etwas Gutes. In diesem Fall ist es aber demokratiepolitisch schlichtweg eine Zumutung, innerhalb von wenigen Tagen hier das in dieser Form mit Fristsetzung abzuführen, sozusagen den letzten Schnaufer der Re­gierung in diesen Fragen zu machen und mit völlig unausgegorenen Konzepten jetzt hineinzugehen.

Herr Kollege Bauer, Herr Kollege Kopf, ich glaube, dass es etwas Gescheites ist, hier fachlich über die Gestaltung eines Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes zu reden. Aber in dieser Form, so wie es jetzt vorliegt, ist es schwierig zuzustimmen und ist es uns damit auch nicht möglich. Warum? (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Kollege Bauer, es ist schlichtweg einfach Folgendes – und das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch die in vielen Stellungnahmen dazu –: Es fehlen echte Quali­tätskriterien, nach denen diese Mittel in einer doch sehr hohen Anzahl auch vergeben werden. Da diese Qualitätskriterien fehlen, wird es schwierig sein, mit einem Len­kungseffekt dafür zu sorgen, dass es tatsächlich nur um effiziente Anlagen geht.

Der nächste Bereich ist der, dass letztendlich die fossilen Energieträger in diesem Kon­text höher gefördert werden als die erneuerbaren, wenn Sie das mit dem Umweltförde­rungsgesetz vergleichen. Das kann ja nicht das Ziel sein, das kann so in dieser Form im Hinblick auf eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik nicht wirklich ein effi­zienter und richtiger Schritt sein. Letztendlich, wenn Sie die Kältenetze anschauen, dann meine ich, das mag für sich eine Idee sein, aber zuerst muss man doch einmal hergehen und die Gebäude, die einen Kühlbedarf haben, entsprechend dämmen, damit möglichst wenig Energie zum Einsatz kommen muss.

Sie haben hier eine Menge von Punkten, die Sie in dieser Form nicht berücksichtigt ha­ben. Einer der Punkte ist natürlich auch, dass es Schwierigkeiten mit der Abgrenzung zum Umweltförderungsgesetz gibt. Wo wird was in welcher Form gefördert oder auch nicht gefördert und wie wird effizient gefördert?

Wenn Sie sich die Stellungnahmen zu dem hier vorliegenden Gesetz anschauen, das Sie jetzt mir nichts, dir nichts, huschpfusch im letzten Atemzug noch durchbringen wol­len, dann sagt zum Beispiel das Umweltministerium dazu: „In sachlicher Hinsicht er­scheint der Vorschlag insbesondere im Hinblick auf die Errichtung von Fernkältenetzen unausgegoren“.

Oder: „Vor Errichtung aufwändiger Fernkältenetze wäre zudem zu prüfen, wieweit im jeweiligen Versorgungsgebiet eine Eindämmung des Kühlungsbedarfs durch bauliche Maßnahmen möglich wäre“. – Das Umweltministerium sogar, Ihr politischer Partner merkt das auch an.

Oder: „Zunächst ist festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf unvollständig, teilweise in sich widersprüchlich ist, sowie mangelhaft strukturiert ist und daher in jedem Fall einer Überarbeitung zumindest im Sinne dieser Ausführungen bedarf.“

 


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