Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 160

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mächtigt, für die in der Albertina im Herbst 2008 geplante Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“ die Haftung zu übernehmen. Es handelt sich, das wurde schon erwähnt, um die erste große Ausstellung zu Vincent van Gogh in Österreich. Rund 50 Gemälde und 120 Zeichnungen werden einen doch sehr beeindruckenden Querschnitt von seinem Schaffen zeigen.

Der Gesamtwert dieser Ausstellung bewegt sich bei einer Summe, die die Albertina aufgrund des bisherigen Rahmens nicht bezahlen kann, nicht nur aufgrund des bisheri­gen Rahmens, sondern auch, weil die Versicherungswerte auf dem Kunstmarkt derzeit so extrem hoch sind. Daher muss es diese spezielle Haftungsübernahme für diese Ausstellung geben.

Aus kulturpolitischer Sicht möchte ich diese Haftungsübernahme befürworten, denn ohne diese Regelung wäre die Ausstellung nicht möglich oder nur reduziert machbar. Allerdings, man muss beachten, es hat innerhalb der Museumsszene durchaus Kritik gegeben, denn es gibt sehr viele andere Museen, die auch prominente Ausstellungen machen würden, sich aber die Versicherungsprämien nicht leisten können. Daher, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir in Zukunft eine Lösung suchen, die es ermög­licht, dass alle Institutionen ähnlich gute Bedingungen für Ausstellungen vorfinden.

Ich glaube, dass es durchaus im Sinne des Kulturlandes Österreich ist, dass möglichst viele Menschen an der Kultur und auch an Ausstellungen, an den Werken, die die Museen präsentieren, teilnehmen können. Dafür müssen wir allerdings die Rahmenbe­dingungen schaffen. Das gilt jetzt für die Haftungsübernahmen im Speziellen hier, aber auch besonders für ein zukünftiges Kunst- und Kulturbudget, damit ein Blühen der Viel­falt im kulturellen Raum auch möglich wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir kommen zur Ab­stimmung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 585 der Beilagen abstim­men.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.30.516. Punkt

Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälte­leitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (853/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite