Meine Damen und Herren, diese Überarbeitungen sind nicht erfolgt. Das ist mir nichts, dir nichts jetzt so hereingekommen. Und genau das ist es auch, was wir hier kritisieren.
Wenn Sie die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer betrachten, jetzt sind es die Herren und Damen von der ÖVP, dann sagt sie schlichtweg:
„Keinesfalls sinnvoll ist es aus der Sicht der Landwirtschaftskammer Österreich, den Gesetzesentwurf primär für den fossilen Energieträgereinsatz bei großen EVUs auszurichten.“
Eine ganz klare Kritik, dass letztlich die Mittel, die hier eingesetzt werden, in die großen Strukturen führen.
Weiteres Zitat daraus: „Einerseits erzielen die meisten großen EVUs durch die aktuelle Energiemarktentwicklung ohnehin überdurchschnittlich hohe Gewinne. Andererseits steht das in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene jährliche Förderungsvolumen von 60 Mio. Euro im klaren Missverhältnis zu den jährlichen Förderungsvolumen im Ökostrombereich.“
Ja, Herr Kollege Kopf, das, was Sie dort verbockt haben, können Sie auf diese Art und Weise keinesfalls in einem anderen Bereich so, in dieser Form gutmachen.
So gehen die Kritiken weiter, das Finanzministerium, das Land Kärnten, andere Bundesländer.
Summa summarum, mit Verlaub, geschätzte Damen und Herren von der SPÖ und von der ÖVP, es riecht nach Kuhhandel, und wenn es nicht ein Kuhhandel ist, Ökostromgesetz gegen das hier vorliegende Gesetz, wenn es das nicht ist, dann würde das unter die Kategorie „Am Abend wird der Faule fleißig“ fallen. Und da sollten Sie sich dann auch noch Zeit nehmen, das endgültig noch einmal zu überarbeiten und dann in sauberer Form auch beschließen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)
16.37
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
16.37
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lichtenecker, Heizung und Kühlung finden statt, und ich denke, wir müssen den damit verbundenen Energieverbrauch beziehungsweise auch natürlich den damit verbundenen CO2-Ausstoß von beiden Seiten her bekämpfen: zum einen vom Verbrauch her, da haben Sie völlig recht, natürlich über Wärmedämmung in den Gebäuden, aber auf der anderen Seite habe ich schon gesagt, Heizung und Kühlung finden statt. Also macht es durchaus auch Sinn, gleichzeitig die Anstrengungen zu erhöhen zu substituieren, nämlich die ineffizienten Anlagen, die Einzelanlagen durch Fernwärme, durch Fernkühlung zu ersetzen. Nichts anderes tun wir mit diesem Gesetz.
Und zum anderen, wenn Sie das Fördervolumen von 60 Millionen dem Ökostromgesetz gegenüberstellen, dann muss ich sagen, da haben wir immerhin schon 300 Millionen jährlich an Ausgaben, auf die wir jetzt jährlich noch einmal 21 Millionen draufpacken. Also wenn, dann bitte nicht mit den 21 Millionen vergleichen, sondern mit den 60 Millionen pro Jahr, die wir dafür ausgegeben haben. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das war die Landwirtschaftskammer!) Auch wenn es von dieser Seite kommt, muss es nicht richtig sein.
Zum Inhalt des Ganzen. Ich glaube, es macht Sinn, dass wir ein bestehendes Förderregime oder bestehende Förderregime, in diesem Fall die Umweltförderung nach dem UFG auf der einen Seite, das Ökostromgesetz auf der anderen Seite, das wir am
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