eigentlich damit getan werde. – Und das ist das größte Ballungszentrum in Österreich überhaupt.
Mit diesem neuen Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz sollen Investitionsfördermittel von – ich kann es ja gar nicht glauben – 60 Millionen € bewegt werden – ohne eine Bedarfsprüfung, ob es überhaupt genug Abnehmer für die Kälte gibt.
Im Antrag steht, es genüge ein Abnehmer. – Das ist ja ein richtiger Witz! Genügt eine Wohnung? Genügt eine Schule? (Ruf bei der ÖVP: Stadtwerke!) Was genügt? – Ein Abnehmer! (Ruf bei der SPÖ: Krankenhaus!) Zahlen werden es wieder die Konsumenten, und zwar über höhere Energiepreise. (Abg. Kopf: Das tut weh!)
Was besonders schlimm ist: Laut § 2 sind gerade solche Anlagen von der Förderung ausgeschlossen, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden. Also so etwas gibt es ja überhaupt nicht! Und da reden Sie von CO2-Reduktion und Umweltschutz? – Damit haben Sie aus meiner Sicht jede Kompetenz verloren. (Abg. Bucher – in Richtung des Abg. Kopf –: Karlheinz, ich bin enttäuscht!)
Dass dies auch massiv von Ihrer eigenen Organisation kritisiert wird, zeigt beispielsweise die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer. Dort heißt es, der Gesetzentwurf sei eigentlich primär für fossilen Energieträgereinsatz für große EVS ausgerichtet. Es sollte aber vielmehr auf den effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger eine eindeutige Priorität gesetzt beziehungsweise diese zumindest erhalten werden. – Das ist also eigentlich ganz schlimm.
Frau Staatssekretärin Marek, der Antrag lässt auch einen Hinweis darauf vermissen, woher die 60 Millionen € überhaupt kommen sollen. Darüber hinaus ist fraglich, ob diese Förderung nicht zu Lasten anderer Förderungen, insbesondere solcher für erneuerbare Energieträger geht.
Weiters wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Planstellen des Bundes und der Gebietskörperschaften nur angeführt, dass sich die Kosten für die Abwicklung der Förderung durch die Abwicklungsstelle sowie den Einsatz an Arbeitszeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Ermangelung von Erfahrungswerten noch nicht abschätzen lassen.
Der Rechnungshof, aber auch das Bundesministerium für Finanzen kritisieren in diesem Zusammenhang, dass nicht einmal eine grobe Schätzung über die finanziellen Auswirkungen in der Erläuterung zu finden ist.
Was aber eigentlich noch viel schlimmer ist: Die Bürokratie wird wieder aufgebläht. Es wird für diese Förderung eine eigene Stelle im Wirtschaftsministerium eingerichtet, was generell abzulehnen ist, zumal die Förderung im Sinne der Nutzung von Synergien über bereits bestehende Stellen abgewickelt werden kann. (Abg. Kopf: Ich glaube, Sie haben noch den Begutachtungsentwurf in der Hand! Das sollten Sie austauschen, Herr Kollege!) – Schon, ich habe ihn ganz genau gelesen! So gesehen kann man ja nur heilfroh sein, Herr Kopf, dass die Regierung Rot-Schwarz endlich zu Ende geht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Worte zu den Teuerungen sagen. Wir haben gestern einen Antrag von Herrn Abgeordnetem Maier bezüglich Konsumentenschutz angenommen. Man sollte aber auch Folgendes dazusagen: Es werden hier im Parlament auch Gesetze beschlossen, die Teuerungen für den Endverbraucher mit sich bringen.
Gestern ist das Thema Eier und Käfighaltung besprochen worden. Ich bin auch dafür, dass keine Hühner mehr in Käfigen gehalten werden. Dass das für den Konsumenten aber eine Auswirkung von mindestens plus 20 Prozent auf Eier und alle Produkte, die daraus produziert werden, bedeutet, sollte man auch immer dazusagen.
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