Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 174

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zum Mord durch radikale Moslems oder Exkommunisten. Die Dauerentrechtung der Christen in Saudi-Arabien oder Pakistan ist quasi zum Normalzustand geworden.

Am schlimmsten ist derzeit jedoch die Lage der Christen im Irak. Aus dem Irak ist seit dem Jahr 2003 bereits die Hälfte der damals noch eineinhalb Millionen Christen ausge­wandert. Andere befinden sich auf der Flucht aus dem Süden in vermeintlich sichere Gegenden des Nordens. Diese Form der Verfolgung der Christen im Irak ist durchaus mit ethnischen Säuberungen und Völkermorden anderswo in der Welt zu vergleichen. Trauriger Höhepunkt diesbezüglich war die Ermordung eines chaldäisch-katholischen Bischofs, dessen Leichnam auf einem Müllhaufen gefunden wurde.

Als zweiter Hauptschauplatz der Christendiskriminierung gilt das stalinistisch geführte Nordkorea. Dort sollen zirka 200 000 Christen in Arbeitslagern eingesperrt sein, weil sie nicht bereit waren, Kim Jong II. als „Gottkönig“ zu verehren.

Die weltweite Christenverfolgung ist leider in der westlichen Öffentlichkeit kein Thema, bei näherer Betrachtung fast sogar ein Tabu. Sowohl Politik als auch die Kirche geben sich diesbezüglich mehr als zurückhaltend. Daher begrüße ich es, dass auf europäi­scher Ebene dafür eingetreten wird, dass die in der EU-Charta verankerten Grund­rechte zu Leitlinien der internationalen Beziehung gemacht werden und dass man sich für die Opfer von Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit einsetzt.

Die Einhaltung und die Durchsetzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit müssen in politische Debatten einbezogen werden – gera­de auch in Bezug auf den möglichen Beitritt der Türkei zu Europäischen Union.

Österreich kann innerhalb der EU und auch weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz 1867 ist die ge­meinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religi­onsgemeinschaften garantiert.

Wenn in Österreich selbstverständlich Glaubensfreiheit herrscht, darf man doch auch fragen, warum in moslemischen Ländern die Christen nicht dieselben Rechte haben wie die Moslems hier bei uns und warum Christen dort ihren Glauben nicht unbehindert ausüben dürfen! Vom Kirchenbau braucht man in den meisten dieser Länder ohnehin nicht zu reden. Die Frage, ob mit oder ohne Kirchturm stellt sich dort gar nicht.

In der Türkei wird nicht einmal die Errichtung einer kleinen Kapelle in Tarsus, dem Ge­burtsort des heiligen Paulus gestattet. Darf man nicht verlangen, dass auch in islami­schen Ländern die elementaren Menschenrechte der Religionsfreiheit gelten, die hier­zulande selbstverständlich sind? Oder wie es der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann formuliert hat:

„Die Moslems sollen ruhig in Rom eine Moschee bauen“! Und weiters: „Ich möchte dann aber im Gegenzug nicht verhaftet werden, wenn ich in Saudi-Arabien“ oder der Türkei „eine Messe lese“. – Dass dies freilich nur ein frommer Wunsch ist, versteht sich von selbst. (Zwischenruf der Abg. Mandak.)

Um auf solche Missstände hinzuweisen und sie auch zum Thema zu machen, wurde dieser Antrag eingebracht – und, meine Damen und Herren, ich begrüße ihn ausdrück­lich! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

17.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzin­ger zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.21.08

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das war ja jetzt eine nachgerade alttestamentarische Rede meines Vor-


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