Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 175

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redners. Aug um Aug, Zahn um Zahn!, das ist offenbar Ihre Devise. Das wird ja wohl nicht ihr Ernst sein? (Abg. Dr. Schüssel: Na bitte, wirklich nicht! Das war eine ausge­sprochen tolerante Rede!) – Herr Klubobmann Schüssel, wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, dass hier sinngemäß argumentiert wurde: Solange es in muslimi­schen Ländern nicht möglich ist, Kirchtürme zu bauen, sehen wir uns offenbar nicht verpflichtet, dass in Österreich Minarette gebaut werden dürfen. – Auf das läuft doch die Argumentation hinaus. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Schüssel: Nein!)

Das, was als Religionsfreiheit gefordert wird, wird doch hoffentlich selbstverständlich in Österreich vorgelebt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Sieber: Wir fordern das auch ein! – Abg. Dr. Schüssel: Woanders ist es nicht selbstverständlich!) Daran möchte ich Sie messen. Herr Klubobmann Dr. Schüssel, Sie sollten das mit Ihren Parteikollegen ganz genau diskutieren. Sollte nicht Ihre allererste Sorge dem gelten, dass Ihre eigene Gesinnungsgemeinschaft zum Beispiel in Niederösterreich Religionsfreiheit so weit auslegt, wie wir das von anderen Staaten fordern? Sollte nicht die erste Sorge zum Beispiel Ihrem Landeshauptmann Pröll gelten, der Minarette als artfremd bezeichnet hat, bevor Sie sich darüber Gedanken machen, was in allen anderen Ländern der Welt als Religionsfreiheit nicht vorhanden ist? (Abg. Dr. Schüssel: Religionsfreiheit in Ös­terreich ...!)

Ich sage nicht, dass das nicht ein Thema ist – absolut! Menschenrechte sind unteilbar. Das Recht auf Religionsfreiheit ist damit unteilbar und hat in allen Ländern der Welt zu gelten, auch in Niederösterreich, auch in Vorarlberg oder in Kärnten, wo man über die Bauordnung versucht, den Bau von Minaretten abzudrehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lutz Weinzinger: ... islamische Einwanderer!) Eine eingeschränkte Religions­freiheit für Österreich finde ich inakzeptabel. Das kann nicht Ihr Ernst sein.

Was mir auch wichtig ist, genau an dieser Stelle zu erwähnen, ist, dass es aber keinen Vorrang für die Religionsfreiheit vor der Meinungsfreiheit geben darf, egal für welche Religion. Da gab es in letzter Zeit unerfreuliche Entwicklungen, und wir müssen sicher­stellen, dass wir nicht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit den Fundamentalis­men das Wort reden, egal, ob es muslimischer, christlicher, katholischer oder sonstiger Fundamentalismus ist.

Wir werden gerade in den nächsten Wochen und Monaten die Gelegenheit haben, zu sehen, inwieweit es die jeweiligen Parteien hier im Hohen Haus mit der Religionsfrei­heit tatsächlich ernst nehmen und inwieweit sie es in Österreich für alle Religion garantieren wollen.

Letzte Anmerkung – das betrifft eher die Geschichte dieses Antrags –: Er ist ja eigent­lich aus der Diskussion über Menschenrechte in China entstanden. Die längste Zeit sah es so aus, als wäre Religionsfreiheit für Falun Gong in China zum Beispiel kein Thema und als wäre die einzige Erwähnung des Wortes „China“ in einem Dokument des Menschenrechtsausschusses dieser Antrag im Zusammenhang mit der Christen­verfolgung. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, doch noch einen anderen Antrag auch zustande zu bringen, weil die Menschenrechtsverletzung sich ja wohl nicht auf die Christenverfolgung beschränkt. (Beifall bei den Grünen.)

17.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurz­mann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.24.24

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei unterstützt selbstverständlich diesen Antrag. So wie wir uns als Österreicher selbstverständlich zu den christlich-


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