Der Wirtschaftsminister soll deshalb unverzüglich Betriebsprüfungen einleiten – und zwar sowohl bei großen Handelsunternehmen als auch punktuell bei den restlichen Akteuren der Wertschöpfungskette, um die Ursachen des „Österreich-Aufschlags“ zu eruieren und gegenzusteuern. Der Preisantrag der AK ist ausreichend detailliert und das Preisgesetz gibt dem Wirtschaftsminister genügend gesetzlichen Handelsspielraum, um sofort die Ursachen des Österreich-Aufschlags zu eruieren und Maßnahmen einzuleiten. Dass der Wirtschaftsminister seine Möglichkeiten im Interesse der KonsumentInnen nicht ausnutzt, ist einzig und allein seine politische Verantwortung.
Fehlende Wettbewerbspolitik als Ursache des Scheiterns in der Bekämpfung der Teuerung
Einige strukturelle Mängel der österreichischen Wettbewerbspolitik sind vom Wirtschaftsministerium nicht in Angriff genommen worden:
Mangelnde Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Bundeskartellanwalts:
Die größten Defizite des Kartellrechtsvollzugs liegen darin, dass die personellen und finanziellen Ressourcen der Wettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts bei weitem nicht ausreichen, um den Markt ausreichend zu beobachten und vermutete Kartellrechtsverstöße ausreichend verfolgen zu können.
Mangelnder Zugang zum Recht für geschädigte KonsumentInnen:
Neben der staatlichen Kontrolle ist es daher entscheidend, dass wirksame Instrumente bestehen, die eingetretene Schäden in Folge von Kartellrechtsverstößen kompensieren können. Voraussetzung ist freilich – und daran mangelt es derzeit – dass Geschädigte Zugang zu jenen Informationen haben, die es ihnen erlauben, Rechtswidrigkeit und Kausalität des Schadens zu beweisen. Die Europäische Kommission schlägt dazu verfahrensrechtliche Verbesserungen vor, zu denen sie jüngst alle Stakeholder zur Stellungnahme aufgefordert hat. Das BMWA steht auf der Bremse und sieht kaum Handlungsbedarf.
Die Wettbewerbskommission, ein beratendes Organ des Wirtschaftsministers und der BWB, sieht das hingegen anders: In einem Gutachten der Wettbewerbskommission vom Juli 2008 wird dem BMWA ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Wettbewerbskommission stellt eine hohe Inlandskomponente bei den Preissteigerungen in den Bereichen Lebensmittel, Treibstoffe und Energie fest und erachtet es „für dringend notwendig, dass die Bundeswettbewerbsbehörde als Ermittlungs- und Aufgriffsbehörde der Frage, ob die festgestellten Preissteigerungen auf wettbewerbswidrigem Verhalten (Preisabsprachen, Marktmachtmissbrauch) beruhen, durch Einsatz des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums unmittelbar nachgeht“.
Weitere Kritikpunkte des Gutachtens:
Die Ermittlungsbefugnisse der BWB sollen eine Stärkung in Richtung der Möglichkeiten der Europäischen Kommission und der Behörden anderer Staaten erfahren. Ebenso erfordert die Ressourcenausstattung der BWB besonderes Augenmerk.
Die Definition der Marktbeherrschung ist zu überdenken.
Aus diesem Gutachten lassen sich Handlungsanleitungen und Bedürfnisse ableiten, die das BMWA ohne Probleme umsetzen hätte können, indem es der Bundeswettbewerbsbehörde mehr Sach- und Personalressourcen zur Verfügung gestellt hätte. Stattdessen geschah lange Zeit überhaupt nichts.
Das vom BMWA im Sommerministerrat vorgelegte und nicht mit anderen Ministerien koordinierte Wettbewerbsbehördenreorganisationsgesetz weist eine Reihe von Mängeln auf:
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