Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 12. September 2008 / Seite 122

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im Lebensmittelhandel in keiner Weise gewährleistet ist, dass die Senkung der Mehr­wertsteuer auch tatsächlich bei den KonsumentInnen ankommt und diesen dauerhaft erhalten bleibt.

Wir fordern daher eine sofortige und deutliche Entlastung der Lohn- und Einkom­mensteuer für die unteren und mittleren Einkommen in einer Größenordnung von
3,5 Mrd. Euro sowie zusätzlich die Abschaffung der kalten Progression:

Die lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkommen sollen durch eine Tarifreform entlastet werden, wobei der Eingangssteuersatz von derzeit rund 38 Prozent substan­ziell gesenkt werden soll, etwa auf 33 Prozent. Der Höchststeuersatz bleibt unverän­dert bei 50 Prozent.

Einkommen unter der Lohnsteuerpflicht (derzeit Bruttomonatseinkommen von 1.130 Euro) sollen entweder über Freibeträge in der Sozialversicherung oder über eine Anhebung der Negativsteuer entlastet werden.

Nur eine solche Entlastung ist treffsicher und damit auch ein taugliches Instrument bei der Bekämpfung der Teuerung, weil sie tatsächlich bei den KonsumentInnen ankommt. Zudem kann sie auch dazu beitragen, dem sich abzeichnenden Konjunkturabschwung entgegenzuwirken.

Zur Gegenfinanzierung dieser Steuer- bzw. Abgabenentlastung wird der Anteil der ver­mögensbezogenen Steuern an das Niveau der EU-15 herangeführt. Elemente einer stärkeren Besteuerung der Vermögen sind u.a. eine reformierte Erbschafts- und Schen­kungssteuer - wobei die kleinen Erbschaften durch entsprechende Freibeträge ver­schont werden -, eine Vermögenszuwachssteuer und eine stärkere Besteuerung der Privatstiftungen. Auch die Reichen und Superreichen sollen entsprechend ihrer Leis­tungsfähigkeit zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates beitragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine spürbare Lohn- und Einkommensteuersenkung ab 1.1.2009 unter Berücksichtung der oben angeführten As­pekte vorzulegen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass der Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Hofer ordnungsgemäß ein­gebracht ist, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit zur Verhandlung steht.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Ent­lastung der Bürger

eingebracht im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Versagen von Wirtschaftsminister Bartenstein bei der Bekämpfung der Teuerung, in der 70. Sitzung des Nationalrates am 12.09.2008

 


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