im Lebensmittelhandel in keiner Weise gewährleistet ist, dass die Senkung der Mehrwertsteuer auch tatsächlich bei den KonsumentInnen ankommt und diesen dauerhaft erhalten bleibt.
Wir fordern daher eine sofortige und deutliche Entlastung
der Lohn- und Einkommensteuer für die unteren und mittleren Einkommen
in einer Größenordnung von
3,5 Mrd. Euro sowie zusätzlich die Abschaffung der kalten Progression:
Die lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkommen sollen durch eine Tarifreform entlastet werden, wobei der Eingangssteuersatz von derzeit rund 38 Prozent substanziell gesenkt werden soll, etwa auf 33 Prozent. Der Höchststeuersatz bleibt unverändert bei 50 Prozent.
Einkommen unter der Lohnsteuerpflicht (derzeit Bruttomonatseinkommen von 1.130 Euro) sollen entweder über Freibeträge in der Sozialversicherung oder über eine Anhebung der Negativsteuer entlastet werden.
Nur eine solche Entlastung ist treffsicher und damit auch ein taugliches Instrument bei der Bekämpfung der Teuerung, weil sie tatsächlich bei den KonsumentInnen ankommt. Zudem kann sie auch dazu beitragen, dem sich abzeichnenden Konjunkturabschwung entgegenzuwirken.
Zur Gegenfinanzierung dieser Steuer- bzw. Abgabenentlastung wird der Anteil der vermögensbezogenen Steuern an das Niveau der EU-15 herangeführt. Elemente einer stärkeren Besteuerung der Vermögen sind u.a. eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer - wobei die kleinen Erbschaften durch entsprechende Freibeträge verschont werden -, eine Vermögenszuwachssteuer und eine stärkere Besteuerung der Privatstiftungen. Auch die Reichen und Superreichen sollen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates beitragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine spürbare Lohn- und Einkommensteuersenkung ab 1.1.2009 unter Berücksichtung der oben angeführten Aspekte vorzulegen.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Hofer ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit zur Verhandlung steht.
Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Entlastung der Bürger
eingebracht im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Versagen von Wirtschaftsminister Bartenstein bei der Bekämpfung der Teuerung, in der 70. Sitzung des Nationalrates am 12.09.2008
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