Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung / Seite 19

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Mittlerweile gibt es eine Umfrage aus dem Jahr 2004, als der steirische Klubobmann der ÖVP, Christopher Drexler, gemeint hat, es muss eine rechtliche Gleichstellung ge­ben: Zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung finden gleiche Rechte, eingetragene Partnerschaften für Lesben und Schwule richtig und notwendig. 2004 war das, vor vier Jahren also schon.

Vor etwa eineinhalb Jahren gab es eine Umfrage im Rahmen des „Eurobarometer“. Und wissen Sie, was da herausgekommen ist? – In Österreich sind sogar 49 Prozent der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Und da sind sicher viele Wählerinnen und Wähler der ÖVP dabei; wahrscheinlich auch manche der FPÖ, aber da habe ich so meine Zweifel, aber durchaus Wähler der ÖVP und vielleicht vom BZÖ.

Es gibt eine Resolution des Europaparlaments aus dem Jahre 2002, in der steht, dass jede Form der gesetzlichen oder tatsächlichen Diskriminierung abzuschaffen ist, unter der Homosexuelle, insbesondere im Bereich des Rechts auf Eheschließung und auf Adop­tion von Kindern, noch immer leiden. Alle Staaten der EU wurden aufgefordert, das um­zusetzen. Manche haben es getan: Belgien, Niederlande – und auch das sehr katholi­sche Spanien.

Ich denke mir manchmal – das an die ÖVP gerichtet –: Reden Sie doch einmal mit Menschen in Spanien! Wahrscheinlich sind Ihre Parteikollegen von der PP da sehr da­gegen, aber im katholischen Spanien ist eine Mehrheit der Bevölkerung auch für diese Ehe. Dort gibt es mittlerweile Ehen für Lesben und Schwule – und das Abendland ist noch nicht untergegangen, auch nicht in Spanien, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die für jede Person das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beinhaltet. Meine Damen und Herren, die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare oder auch einer ein­getragenen Partnerschaft ist eine Menschenrechtsverletzung.

Und um es vielleicht noch ein bisschen klarer zu machen: Es ist so, dass es, wie ich vorhin schon gesagt habe, manche dieser Paare gibt, die schon sehr lange zusam­menleben. Was passiert, wenn eine/einer von den beiden sehr krank wird, ins Spital muss und auf der Intensivstation liegt? Dort gibt es dann kein Recht, Auskunft zu be­kommen, was mit dem geliebten Menschen passiert. Es gibt kein Recht dazu. In vielen Spitälern ist es zwar so, dass das Personal Auskunft geben würde, aber rechtlich ha­ben Lesben und Schwule keinen Anspruch darauf, denn sie sind ja, wie ich vorher schon gesagt habe, rechtlich völlig Fremde zueinander.

Es gibt viele andere Bereiche, in denen es große Schwierigkeiten gibt. Alle paar Wo­chen einmal schreibt mir jemand und sagt: Ich habe mich in jemanden verliebt, der nicht aus der EU oder aus einem EWR-Staat kommt. Was soll ich denn tun? Mein Freund hat hier studiert, jetzt beendet er sein Studium. Wir leben seit zwei, drei Jahren zusam­men. Was sollen wir tun?

Ich kann diesen Menschen dann nur sagen, es gibt drei Möglichkeiten: entweder der Österreicher wandert aus – oder ihr lasst diese Beziehung zerbrechen. Die Variante, dass sie etwas Illegales machen, schlage ich Ihnen nicht vor, aber eine solche gibt es natürlich auch. Diese Menschen haben nicht die Möglichkeit, in Österreich zu leben; sie haben ständig Sorgen und Probleme. Gerade vor Kurzem hatte ich wieder so einen Fall. Nochmals: Die Verweigerung des Rechts auf Privatleben ist menschenrechts­widrig.

Im Zuge der letzten Jahre vor der letzten Wahl, eben schon vor zwei Jahren, war das auch Thema im Wahlkampf. Die SPÖ hat damals versprochen: Ja zur eingetragenen


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