Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nunmehr zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Lunacek, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 5/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 23. September 2008 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Bevor ich der Antragstellerin das Wort erteile, möchte ich mich im Namen aller Fraktionen dieses Hauses bei den Bediensteten der Parlamentsdirektion für die Vorarbeiten für diese Sitzung bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Ich erteile es ihr hiemit.
19.22
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! In einer der Abendausgaben der Zeitungen, die auf einigen Pulten hier liegen, gibt es ein Foto von Niki Lauda und seiner bisherigen Lebensgefährtin Birgit Wetzinger, die jetzt geheiratet haben. Überschrift dazu: „Heiraten ist zu empfehlen.“ Und: „Niki Lauda tut es dieser Tage.“ – Recht so; soll er. Es gibt auch andere Menschen, die in Österreich immer wieder heiraten. Es gibt in anderen Ländern so jemanden wie Elton John, der geheiratet hat, obwohl er schwul ist. Es gibt Ellen DeGeneres, die manchen von Ihnen sicherlich aus den Fernsehsendungen und Filmen bekannt ist, die lesbisch ist und auch geheiratet hat.
In Österreich würden sich Menschen wie ein Günter Tolar, ein Alfons Haider oder ich schwer damit tun. Nicht nur schwer: Wir dürfen nicht heiraten in unserem Land. Wir dürfen auch keine eingetragene Partnerschaft eingehen. Wir sind zu den Menschen, die wir lieben, vor dem Gesetz völlige Fremde.
Aus diesem Grund habe ich – obwohl die Sitzung heute schon lange dauert und alle nach Hause gehen wollen – vor, den Antrag auf Ehe für Lesben und Schwule und auch den Antrag für die Schaffung eines Zivilpaktes, eines ZIP, für Lesben, Schwule und Heterosexuelle, die ein moderneres Rechtsinstitut als die Ehe wollen, als Fristsetzungsan-träge einzubringen.
Es gibt auch in Österreich zahlreiche Menschen, die seit Jahren, ja seit Jahrzehnten zusammenleben und die sich in ihrem Leben alles sagen konnten – bis auf das Wörtchen „ja“. Ich kenne ein Paar, ein Männerpaar, das seit mehr als 50 Jahren zusammenlebt. Sie haben noch die Zeiten des Totalverbots erlebt, als die Gefahr bestand, dass sie wegen ihres gleichgeschlechtlichen Liebens ins Gefängnis kommen. Das ist zum Glück lange vorbei. In anderen Teilen der Welt ist das noch so; bei uns zum Glück nicht mehr. Hier können wir Lesben und Schwule mittlerweile halbwegs offen leben – in den Städten zumindest; zum Teil auch in manchen ländlichen Gebieten. Da hat sich in der Bevölkerung in den letzten zehn, fünfzehn Jahren sehr viel zum Besseren verändert.
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