Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung / Seite 21

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.33.17

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lunacek, grundsätzlich kann man Ihren Überlegungen vollinhalt­lich folgen, und natürlich ist es so, dass es auch für Gleichgeschlechtliche eine Lebens­form geben muss, die seitens des Staates anerkannt wird. Diese Diskussion haben wir ja bereits vor Längerem geführt und uns dazu entschlossen, in einer Reformdiskussion das Eherecht novellieren zu wollen, dass wir also insbesondere das Zerrüttungsprinzip stärken und die Verschuldungsscheidung in den Hintergrund treten lassen wollen, da es ja in Wirklichkeit nicht wirklich möglich ist, ein Verschulden an einer Auflösung einer über lange Zeit währenden Gemeinschaft festzustellen.

Das ist unwürdig, und das führt ja auch oft dazu, dass das letzte Quentchen an Res­pekt voreinander in Streitigkeiten untergeht und dann in dieser Streitsituation sogar die Kinder auf der Strecke bleiben. Wir werden daher das Eherecht reformieren.

Frau Justizministerin Berger hat ja auch zum Thema eingetragenen Partnerschaft einen sehr weit entwickelten Entwurf vorgelegt, einen Entwurf, der eigentlich beschluss­fertig ist, der aber letztlich in eine geradezu unwürdige Diskussion gebracht wurde, nämlich zu verhindern, dass diese Form des sich Zueinander-Bekennens vor dem Stan­desamt abgegeben wird.

Wir von der SPÖ glauben aber, dass in einer neuen Legislaturperiode die Vernunft ob­siegen wird und diese Form, die bereits in allen Details durchstrukturiert wurde, dann tat­sächlich umgesetzt werden kann. Wir werden daher diesem nunmehr gestellten Antrag nicht beitreten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.35.25

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuschauer auf der Galerie! Der Standpunkt des BZÖ in dieser Kurz­debatte zum vorliegenden Antrag der Grünen ist ganz klar. Das BZÖ macht sein Ein­treten für die Österreicherinnen und Österreicher nicht von der sexuellen Orientierung der Bürgerinnen und Bürger in Österreich abhängig. Wir sind klipp und klar gegen Dis­kriminierungen Homosexueller im rechtlichen Bereich, das unterstreichen wir, aber für uns stellt das keine Voraussetzung dar, vorweg zu regeln, dass jemand, wenn er etwa homosexuell ist, eine Ehe oder eine Registrierung in eheähnlicher Form eingehen muss. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Das heißt, um das noch einmal klarzustellen: Wir sind dafür, Diskriminierungen auf die­sem Gebiet im Bereich des Mietrechts oder des Erbrechts abzuschaffen. Okay, das ist das eine. Auf der anderen Seite sagen wir jedoch: Die Ehe ist ein hohes Gut, das für Mutter und Vater – und ein Kind braucht Mutter und Vater – geschützt bleiben soll, und in diesem Fall ... (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, Mutter und Vater, Mann und Frau.

Für uns steht fest, dass wir einer eheähnlichen Registrierung oder einer Ehe für Homo­sexuelle nicht zustimmen werden. Und was uns doch sehr verwundert, ist, dass man


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