Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung / Seite 22

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seitens der Grünen überhaupt keine Zeit darauf verwendet, einmal auch darüber zu dis­kutieren, in welcher Form wir eine Förderung für Familien in Österreich angehen könn­ten, damit es künftig mehr Kinder in Österreich gibt. Das ist etwas, worüber wir disku­tieren sollten. (Beifall beim BZÖ.)

Und an die Adresse der Grünen: Was ist mit der Abschaffung der Zuverdienstgrenze im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld, was ist beispielsweise mit einem österreichweiten Babygeld? – In Kärnten haben wir das eingeführt: Förderung für das erste Kind 800 €, für das zweite Kind 900 € und für das dritte Kind 1 000 €. Das ist ein An­reiz für Jungfamilien, diesen ersten Schritt zu wagen.

Weiters: Für Mütter, die sich dazu entschließen, Kinder zu Hause, sozusagen hauptbe­ruflich, zu betreuen, soll das derzeitige Kindergeld zu einem Müttergehalt ausgebaut werden.

Das sind Dinge, die eine Familiengründung fördern und das auch leistbar machen wür­den – bis hin zur einer hundertprozentigen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. (Beifall beim BZÖ.)

Das sind Maßnahmen, die wir seit jeher fordern, Forderungen, die jedoch bei Ihnen im­mer auf taube Ohren stoßen. Das gehört aber umgesetzt. Da gehört Zeit investiert, um das klipp und klar durchzudiskutieren, dann aber auch einmal zu handeln – und nicht dauernd darüber zu diskutieren, ob da jemand auf ein Standesamt oder zu einem No­tar gehen soll. Das interessiert doch niemanden.

Wichtig ist, dass Diskriminierungen in gewissen Rechtsbereichen aufgehoben werden. Und: Wie dieser Formalakt ausschaut, das interessiert wirklich niemanden. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

19.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Lu­nacek, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 5/A der Abgeord­neten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 23. September 2008 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

19:38:57Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nunmehr zur kurzen Debat­te betreffend den Antrag der Abgeordneten Krainer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kolle­gen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 893/A der Abge­ordneten Krainer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, eine Frist bis 23. September 2008 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über


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