Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung / Seite 24

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sind gesetzlich dazu verpflichtet, das zu machen, nicht erst seit heute, sondern auch bereits in der Vergangenheit. (Abg. Hornek: Versprochen – gebrochen! Da sind Sie Experte, Herr Kollege!) Das heißt, es ist jeder Händler dazu verpflichtet, Steuervorteile, die er durch gesetzliche Änderungen bekommt, eins zu eins sofort weiterzugeben; das ist auch bisher bereits im Preisgesetz geregelt gewesen. Aber ja, es gibt Beispiele in der Vergangenheit, wo das nicht unbedingt eins zu eins passiert ist. Es wurde heute hier zum Beispiel die Abschaffung der Getränkesteuer vorgebracht, die sicher nicht bei allen Wirten eins zu eins auf den Preis durchgeschlagen, ihren Weg in die Preisgestal­tung gefunden hat. (Abg. Öllinger: Das ist etwas verharmlosend!)

Aber es gibt schon einen kleinen Unterschied bei der Frage, ob man in Österreich Zehntausende Gastronomiebetriebe oder man drei Ketten kontrollieren muss, um 80 Prozent des Marktes zu kontrollieren. Es ist schon, sage ich einmal, allein von der gesamten Logistik dahinter etwas leichter, drei Ketten zu kontrollieren als Zehntausen­de Gewerbebetriebe. Da sind wir uns wohl auch einig, dass das etwas einfacher ist. In­sofern traue ich sogar einer Wettbewerbsbehörde unter Bartenstein zu, das zu ma­chen. (Abg. Öllinger: Der traue ich gar nichts zu!)

Wobei man jetzt sagen muss, wir kommen zur Frage Bartenstein noch extra. Dass bei den Tankstellen fünfmal am Tag der Preis geändert wird, hat Minister Bartenstein an­scheinend aus der Zeitung erfahren, wie er selbst gesagt hat. Die Mineralölkonzerne nützen das einfach aus, dass sie über eine elektronische Anzeige jederzeit die Preise ändern können, und machen das so: Im Morgengeschäft, wenn die Leute vor der Ar­beit unter Zeitdruck vielleicht tanken wollen, sind die Preise hoch, am Vormittag gibt es ein Absenken der Preise, weil da die Personen nicht unter Druck sind, sondern Zeit zum Schauen haben, deswegen ist es da ein bisschen billiger. Zu Mittag geht der Preis wieder rauf, am Nachmittag wieder runter, und dann nach Büroschluss geht er wieder rauf. Genauso ähnliche Kurven gibt es auch im Wochenverlauf, wo die Preise, noch überschnitten vom Wochen- und Tagesgeschäft, laufend geändert werden.

Herr Bundesminister Bartenstein hat das zwar dann auch kritisiert, als er es aus der Zeitung erfahren hat, aber hat gleich dazu gesagt, kontrollieren, ob sie das tun oder nicht, das machen wir nicht. Und das ist halt ein bisschen wenig! Wenn man ernsthaft etwas gegen derartige Praktiken unternehmen will, dann muss man auch bereit sein, vor allem als zuständiger Wirtschaftsminister, entsprechende Kontrollen zu forcieren, und das ist etwas, was Herr Minister Bartenstein bis jetzt kläglich hat vermissen lassen, irgendeine Initiative zu setzen, um hier wirklich vorzugehen und ordentliche Preiskon­trollen durchzuführen.

Bundesminister Bartenstein hat auch jetzt schon die gesetzliche Möglichkeit, amtliche Preise festzulegen und dergleichen oder überhaupt Preisprüfungsverfahren einzulei­ten. Also er verfügt im Prinzip hier über gewisse Hebel und Knöpfe. Für den Fall, dass zu wenig Wettbewerb herrscht, gibt es eine Reihe von Hebeln und Knöpfen; diese hat das Hohe Haus beschlossen, damit ein Minister im Bedarfsfall diese auch betätigen kann. (Abg. Großruck: So ein Langeweiler!)

Nur was macht der Herr Minister? – Er sagt, das ist zwar richtig, es gibt diese Hebel und Knöpfe, aber diese zu betätigen, das ist eine Politik – wie hat er gesagt? – der fünfziger und sechziger Jahre, und deswegen betätige ich sie nicht. In Wahrheit ist das eine Ignoranz gegenüber dem Hohen Haus, denn das Hohe Haus beschließt doch hier nicht Gesetze und gibt dem Minister nicht Hebel und Knöpfe an die Hand, damit er sagt, ich drücke sie nicht, sondern dafür, dass er in dem Augenblick, wo es notwendig ist, diese Hebel und Knöpfe auch betätigt.

Auch hier hat Bartenstein bewiesen, dass er in Wahrheit das überhaupt nicht will, und das ist auch einer der Gründe dafür, wieso die Kritik, ob das der Handel weitergeben


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