Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 99

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dite und Wertpapiere abkaufen soll. Kosten von zuletzt bis zu 700 Mrd. $ wurden kol­portiert.

Die Auswirkungen der Krise treffen am stärksten die Banken und Finanzinvestoren, darunter aber auch die Sparer in Pensionsprodukte.

Seit Juli 2007 betragen die Börsenverluste etwa 20% in London/New York und Frank­furt – in Wien beträgt der Rückgang etwa 30%

Börsen von New York, Frankfurt und London in relativ engem Gleichklang

Überdies hat der Vertrauensverlust zwischen den Banken zu einem Anstieg der kurz­fristigen Zinsen geführt. Da in den letzten Jahren viele Kreditverträge aufgrund der niedrigen Zinsen in den Zinsklauseln an kurzfristige Zinsen gekoppelt sind, steigen auch hier die Kosten für die Kreditnehmer. Dieser Effekt wird durch vorsichtigere Kre­ditvergaben der Banken verstärkt. Die höheren Zinsen haben auch zu Bewertungsver­lusten bei Anleihefonds geführt, in welche insbesondere Zusatzpensionsprodukte in­vestiert sind.

Das abgestimmte Vorgehen der Notenbanken insbesondere ESZB, FED und Bank of Japan, hat zur Verminderung weiterer negativer Auswirkungen auf das Finanzsystem beigetragen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle der EZB, die durch die Bereitstellung von Liquidität dafür gesorgt hat, dass die ersten Schock­wellen aus Amerika nicht in Europa angekommen sind und das Vertrauen in den Geld­markt damit gestärkt hat.

Gerade in dieser internationalen Finanzkrise ist die enge Kooperation und laufende Ab­stimmung zwischen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Finanzmarkt­aufsichtsbehörde (FMA) besonders wichtig.

Gerade die Finanzmärkte entwickelten sich besonders dynamisch, weshalb die Auf­sicht selbst, aber auch der regulatorische Rahmen laufend diesen Entwicklungen ange­passt werden muss. Das österreichische Finanzmarktrecht weist generell – wie jüngst auch der Internationale Währungsfonds bestätigt hat – einen sehr hohen Standard auf.

An der laufenden weiteren Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufsicht ist zu arbeiten, um sowohl auf Krisen als auch auf spezifische Einzelprobleme angemessen reagieren zu können. In diesem Sinn sollte sobald wie möglich eine Regelung geschaffen werden, die es der FMA ermöglicht, im Fall von Problemen durch short selling, sogenannte Leerverkäufen, rasch eingreifen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat Regelungen vorzule­gen, die das Aufsichtsrecht noch effizienter und effektiver durchsetzen lassen. Dazu zählen u.a. spezielle Bestimmungen zur Beschränkung manipulativer Short Selling-Transaktionen sowie kapitalmarktorientierte Kommunikationsbestimmungen.

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dazu beizutragen, dass österreichi­sche KMUs einen möglichst hohen Anteil an den Kreditmitteln der EIB erhalten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird um eine Fortsetzung der Internatio­nalisierungsoffensive ersucht, um den erfolgreichen Weg der österreichischen Export­wirtschaft in den letzten Jahren und die damit verbundene Sicherung von Arbeitsplät­zen fortzusetzen.

 


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