dite und Wertpapiere abkaufen soll. Kosten von zuletzt bis zu 700 Mrd. $ wurden kolportiert.
Die Auswirkungen der Krise treffen am stärksten die Banken und Finanzinvestoren, darunter aber auch die Sparer in Pensionsprodukte.
Seit Juli 2007 betragen die Börsenverluste etwa 20% in London/New York und Frankfurt – in Wien beträgt der Rückgang etwa 30%
Börsen von New York, Frankfurt und London in relativ engem Gleichklang
Überdies hat der Vertrauensverlust zwischen den Banken zu einem Anstieg der kurzfristigen Zinsen geführt. Da in den letzten Jahren viele Kreditverträge aufgrund der niedrigen Zinsen in den Zinsklauseln an kurzfristige Zinsen gekoppelt sind, steigen auch hier die Kosten für die Kreditnehmer. Dieser Effekt wird durch vorsichtigere Kreditvergaben der Banken verstärkt. Die höheren Zinsen haben auch zu Bewertungsverlusten bei Anleihefonds geführt, in welche insbesondere Zusatzpensionsprodukte investiert sind.
Das abgestimmte Vorgehen der Notenbanken insbesondere ESZB, FED und Bank of Japan, hat zur Verminderung weiterer negativer Auswirkungen auf das Finanzsystem beigetragen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle der EZB, die durch die Bereitstellung von Liquidität dafür gesorgt hat, dass die ersten Schockwellen aus Amerika nicht in Europa angekommen sind und das Vertrauen in den Geldmarkt damit gestärkt hat.
Gerade in dieser internationalen Finanzkrise ist die enge Kooperation und laufende Abstimmung zwischen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) besonders wichtig.
Gerade die Finanzmärkte entwickelten sich besonders dynamisch, weshalb die Aufsicht selbst, aber auch der regulatorische Rahmen laufend diesen Entwicklungen angepasst werden muss. Das österreichische Finanzmarktrecht weist generell – wie jüngst auch der Internationale Währungsfonds bestätigt hat – einen sehr hohen Standard auf.
An der laufenden weiteren Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufsicht ist zu arbeiten, um sowohl auf Krisen als auch auf spezifische Einzelprobleme angemessen reagieren zu können. In diesem Sinn sollte sobald wie möglich eine Regelung geschaffen werden, die es der FMA ermöglicht, im Fall von Problemen durch short selling, sogenannte Leerverkäufen, rasch eingreifen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat Regelungen vorzulegen, die das Aufsichtsrecht noch effizienter und effektiver durchsetzen lassen. Dazu zählen u.a. spezielle Bestimmungen zur Beschränkung manipulativer Short Selling-Transaktionen sowie kapitalmarktorientierte Kommunikationsbestimmungen.
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dazu beizutragen, dass österreichische KMUs einen möglichst hohen Anteil an den Kreditmitteln der EIB erhalten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird um eine Fortsetzung der Internationalisierungsoffensive ersucht, um den erfolgreichen Weg der österreichischen Exportwirtschaft in den letzten Jahren und die damit verbundene Sicherung von Arbeitsplätzen fortzusetzen.
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