Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 109

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Meine Damen und Herren, ich frage Sie jenseits dessen, was wir hier beschließen: Was ist sozial gerechter? Dass jeder und jede, die ein Vermögen in dieser Republik haben, einen bescheidenen Beitrag von ihrem Vermögen zahlen, oder ist es sozial ge­rechter, dass die Oma, wenn sie im Pflegeheim liegt, bis auf ein kleines Restvermögen gepfändet wird und ihr damit auch jegliche Menschenwürde genommen wird?

Frau Bundesministerin Fekter, ja, es freut mich, dass Sie nicken. Aber ich würde mir wünschen, dass es auch mit Ihrer Unterstützung passieren würde, dass wir an den anderen Teil der Sache denken: Schluss mit dieser Besteuerung des Sparbuchs der Oma beziehungsweise Schluss damit, der Oma im Krankenhaus oder im Pflegeheim das Sparbuch wegzunehmen! Aber das heißt eben, dass jeder und jede, die tatsäch­lich vermögend sind, unabhängig davon, ob sie pflegebedürftig sind, einen Beitrag aus dem Vermögen leisten müssen.

Selbstverständlich! Was ist daran ungerecht und was ist an der anderen Variante gerechter? Und es kann doch nicht so sein, dass wir sagen: Wir lassen alle Vermögen aus dem Spiel. Wir sind froh, dass es viele Vermögende gibt, aber einen Beitrag zur Gestaltung des sozialen Friedens beziehungsweise zur Verteilungsgerechtigkeit brau­chen sie nicht zu leisten. Die eine Variante, nämlich die Abschaffung dieser Besteue­rung von Schonvermögen, des Ausräumens des Schonvermögens bei der Großmutter, bei Anverwandten, die pflegebedürftig sind, die im Pflegeheim sind, ist meiner Ansicht nach zutiefst inhuman. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist – das muss man auch ganz klar dazu sagen – nicht nur inhuman, sondern sie führt natürlich – das können Ihnen alle Praktiker bestätigen – zu Umgehungspraktiken. Nur: Für die Menschen in den Pflegeheimen heißt es trotzdem sehr viel, wenn sie auf ihr Sparbuch – und da geht es nicht um die großen Summen, sondern vielleicht um 10 000 oder 20 000 €, mit denen die Oma oder der Opa dann jeweils die Enkelkinder noch ein bisschen mitfinanziert –, wenn sie auf dieses Geld verzichten müssen und auf das sogenannte Schonvermögen in der Höhe von ein paar tausend Euro zurückge­stutzt werden, mit dem sie dann ihre Beerdigung bezahlen können. – Geh, bitte, das ist doch wirklich zutiefst inhuman, was man da den alten Menschen antut, weil das ihnen natürlich auch ihren Stellenwert, ihre Existenz und ihr Ansehen auch gegenüber den Familienmitgliedern bis zu diesem letzten Rest raubt. (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich will jetzt nicht nur darüber reden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe schon zu Beginn gesagt, wir Grüne sind für die Erhöhung des Pflegegeldes, aber mit einer bedeutenden Einschränkung. Und über die lohnt es sich noch zu diskutieren. Wir sind dafür, dass das Pflegegeld für alle Pflegestufen gleichermaßen linear erhöht wird. 5 Prozent für alle! Denn, Herr Bundesminister Buchinger, erklären Sie mir bitte, warum sich die Teuerung für BezieherInnen aus niedrigeren Pflegestufen weniger aus­wirken soll als für BezieherInnen höherer Pflegestufen! Das, was Sie vorschlagen, ist eine Anhebung des Pflegegeldes in den Pflegestufen 1 und 2 um 4 Prozent, in den Pflegestufen 3 bis 5 um 5 Prozent und in den Pflegestufen 6 und 7 um 6 Prozent.

Wo ist der Unterschied, ob ich in Pflegestufe 1 oder 2 gepflegt werde oder in Pflege­stufe 6 oder 7, was die Teuerung betrifft? Es gibt keinen Unterschied! Und daher ist es auch, wenn Sie wirklich die Situation von pflegebedürftigen Menschen ernst nehmen wollen, gleich für alle Pflegebedürftigen, wie sie von der Teuerung betroffen werden. Alle haben das Recht auf denselben Teuerungsausgleich. (Beifall bei den Grünen so­wie der Abg. Ursula Haubner.)

Und, Herr Bundesminister, diese 5 Prozent nicht nur einmal, denn gerade in dieser Situation müssten wir darüber diskutieren, nicht nur bei pflegebedürftigen Menschen, sondern auch bei ArbeitslosengeldbezieherInnen, NotstandshilfebezieherInnen und SozialhilfebezieherInnen, dass sie auch einen Teuerungsausgleich erhalten. Beim Ar-


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