Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 113

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Abänderungsantrag

zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (677 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Z. 6 lautet § 44 Abs. 6:

„(6) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 von Amts wegen in allen Stufen um 5 Prozent zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 4 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2008 gebüh­renden Beträge zugrunde zu legen.“

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(Beifall bei den Grünen.)

14.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Abänderungsan­trag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

Zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (677 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

In Z. 6 lautet § 44 Abs. 6:

„(6) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 von Amts wegen in allen Stufen um 5 % zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 4 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2008 gebührenden Beträge zugrunde zu legen.“

Begründung:

Das Bundespflegegeld soll in allen Stufen, also auch in den Stufen 1 und 2, um 5 % erhöht werden. Das Bundespflegegeld wurde in den letzten 12 Jahren nur ein einziges Mal um 2 % erhöht und hat daher verglichen mit dem Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 1993, massiv an Kaufkraft verloren. Alle BundespflegegeldbezieherInnen sind von diesem Kaufkraftverlust gleichermaßen betroffen.

Deutlich mehr als die Hälfte, nämlich 190.000 von insgesamt 340.000 Bundespflege­geldbezieherInnen beziehen ein Pflegegeld der Stufe 1 oder 2, auch sie sollen von einer 5%igen Erhöhung profitieren. Deshalb ist es nötig, dass auch die beiden unters­ten Pflegegeldstufen um 5 % erhöht werden.

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