Verbände, wischen Erbrochenes weg – aber die haben keine Pensionsabsicherung! Warum ist das nicht möglich, wo bleibt da Ihre soziale Handschrift, meine Damen und Herren von der SPÖ? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Bei dem Modell, das wir heute beschließen, haben wieder jene Kinder einen Nachteil, die nicht schwerst- oder mehrfach behindert sind; das wissen Sie ganz genau. Darüber wird heute nicht gesprochen. Ein Kind mit einer leichteren Behinderung wird hier wiederum nicht berücksichtigt. Deswegen war es unser Vorschlag, das nach dem Vorarlberger Landes-Plegegeldgesetz zu gestalten. Aber Sie ignorieren das ganz einfach und ganz kalt, meine Damen und Herren von der SPÖ!
Eines noch: Sie haben es nicht geschafft, das Pflegeproblem in Österreich zu lösen – leider! –, und ich glaube nicht daran, dass Sie es mit der geplanten rot-schwarzen Regierung nach dieser Wahl schaffen werden, denn jetzt hätten Sie die Möglichkeit gehabt, mit einer Verfassungsmehrheit die wirklich großen Probleme unseres Landes zu lösen. Ich kann Ihnen garantieren, nach dieser Wahl werden Sie keine Verfassungsmehrheit mehr haben, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! (Beifall bei der FPÖ.)
14.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 in der 72. Sitzung des Nationalrates am 24. September 2008
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Während diese Regierung gestritten hat, hat das Pflegegeld Jahr für Jahr an Wert verloren. Die Regierung hat, trotz gegenteiliger Beteuerungen vor den Wahlen und dem Eingeständnis eines sogenannten „Pflegenotstands“, das Pflegegeld bis jetzt nicht erhöht.
Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Langzeitpflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege betragen in Dänemark 2,8 % des BIP. Dort funktioniert das System, es gibt keinen Pfle-
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