Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 125

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der Umrüstung war im Vergleich kein anteiliger Preisnachlass nachvollziehbar ausge­wiesen.“ Geht man vom reinen Materialwert der Baugruppen und Bauteile aus, die ge­mäß Vertrag für die Umrüstung von Tranche 1 auf Tranche 2 benötigt waren, so betra­gen diese für ein Flugzeug rund 3,1 Mio €. Darin nicht enthalten sind allerdings Mon­tagekosten und Entwicklungskostenanteile für die neuen Baugruppen bzw. Bauteile. Somit sind diese 3,1 Mio € pro Flugzeug als Mindestbetrag anzusehen, denn die Tranche 1 Flugzeuge gegenüber Tranche 2 Flugzeugen weniger wert sind. Das heißt, es kommen insgesamt für 15 Eurofighter wiederum 46,5 Mio € an Schaden für die Re­publik Österreich hinzu. Experten aus der Landesverteidigung berechnen allerdings die Kosten diese up-grades viel höher, nämlich mit 80-90 Mio €. Abgesehen davon wird in wenigen Jahren eine Nachrüstung erforderlich sein, um den Eurofighter weiter rei­bungslos betreiben zu können.

Der Gesamtschaden des Darabos-Vergleichs beträgt somit vorsichtig berechnet 375,9 Mio €.

Der Rechnungshof stellt im Bericht auf der Seite 17 fest, dass der neue Kaufpreis nunmehr 1,7 Mrd. € beträgt. Dividiert man diesen nunmehr durch die Stückanzahl von 15 Eurofightern, so ergibt dies 114 Mio € für einen Eurofighter der Tranche 1 (davon 13 gebrauchte). Dividiert man allerdings den ursprünglichen Kaufpreis von 1,959 Mrd. € durch 18, ergibt dies 109 Mio € pro Stück, hier allerdings für fabriksneue Eurofighter der Tranche 2.

Dies beweist, dass der Deal von Darabos ein schlechter war, da wir nunmehr einen höheren Stückpreis bezahlen, dies allerdings für das alte Modell (Tranche 1) und überdies für nicht fabriksneue, sondern überwiegend gebrauchte Flugzeuge.

Dem Rechnungshof ist darüber hinaus nicht ersichtlich, wofür die Eurofighter GmbH dem BMLV mit einer neuen Position „Systemänderung“ Kosten in der Höhe von 57 Mio. € in Rechnung stellte (Seite 38 des Berichts). Der Rechnungshof kritisiert auch, dass eine nachvollziehbare Darstellung der Abbestellungskosten nicht vorlag.

2) Der Darabos Deal schädigt auch das Gegengeschäftsvolumen:

Der Rechnungshof kritisiert die unterbliebene Verständigung des BMWA, bemängelt weiters, dass das BMLV das BMWA während der Vergleichsverhandlungen nicht bei­gezogen hat, um eine allfällige Neuregelung der Gegengeschäftsbestimmungen zu erreichen und beanstandete, dass Gegengeschäfte weder bei den Angebotseinho­lungen für die In Service Support Verträge noch bis zum Vertragsabschluss im Dezem­ber 2007 berücksichtigt wurden.

Die Richtlinien des BMLV sahen für das Wahrnehmen der Ressortinteressen bei Ge­gengeschäften vor, dass das BMLV das BMWA im Falle einer Vertragsänderung zeit­gerecht zu verständigen hatte. Dies ist unterblieben.

Das BMWA rechnete auf Ersuchen des Rechnungshofs, dass sich durch den Vergleich von BM Darabos das Kompensationsvolumen von 4 Mrd. auf rund 3,5 Mrd. € reduziert und das Maximalpönale von 200 Mio. € auf rund 174 Mio. € zurückgeht. Das BMLV hat das BMWA bis zum März 2008 noch nicht über die relevanten Eckdaten des Ver­gleichs informiert.

Der Rechnungshof kritisiert allerdings noch zusätzlich den Nichtabschluss von Gegen­geschäften bei den In-Service-Supportverträgen, obwohl diese in den Richtlinien des Bundesministeriums für Landesverteidigung vorgesehen waren. Somit hätten bei Ab­schluss der In-Service-Supportverträge von 177 Mio € Gegengeschäfte im Ausmaß von 200 %, das sind 354 Mio €, zusätzlich vereinbart werden müssen.

 


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