Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 126

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Der Gesamtbetrag an entgangenen Gegengeschäften durch den Darabos-Vergleich beträgt somit ca. 850 Mio €.

3) Unklare Bestimmungen im Vergleich gehen zu Lasten von Österreich:

Völlig unklar bleibt, wie intensiv gebraucht die noch zu übernehmenden „fast neuwerti­gen“ Eurofighter sein dürfen, da der Passus „fast neuwertig“ im Vergleich alles Mög­liche bedeuten kann. Im Wesentlichen kommt es dabei aber auf die Belastung aller Komponenten (wie Triebwerke etc.) an, verbunden mit der Anzahl an schon gefloge­nen Flugstunden. BM Darabos schreibt in der Anfragebeantwortung 4379/AB, dass dies Flugzeuge sein sollen, die hinsichtlich der bisher geflogenen Stunden nicht mehr als 200 Stunden im Mittel geflogen sind. Dies ist allerdings im Vergleich nicht geregelt, die konkreten Vertragsverhandlungen zur Änderung der Kaufverträge V 1 und V 2 sind noch nicht abgeschlossen. Die Fa. Eurofighter GmbH versucht daher, uns gebrauchte Eurofighter mit über 250 Flugstunden bzw. Eurofighter, die bereits eine Hakenlandung (ein Flugzeug verträgt in seiner Lebensdauer max. 9 derartige Landungen) absolviert haben, zu liefern.

Die strittige Formulierung „fast neuwertig“ stammt übrigens so wie die beiden anderen unklaren Begriffe „logistische Baugleichheit“ und „angemessene Versorgbarkeit“ von BM Darabos. Nach den Vertragsauslegungsregeln im Bürgerlichen Recht gehen Aus­legungsschwierigkeiten von unklaren Formulierungen zu Lasten desjenigen, der die Formulierung ins Spiel gebracht hat. Dass die Auslegung undeutlicher Ausdrücke bei zweiseitigen Verträgen zum Nachteil des Erklärenden geht, ergibt sich aus den klaren Bestimmungen in § 915 ABGB in Verbindung mit § 869 ABGB. Dies bedeutet, wir können uns gegen für Österreich nachteilige Lieferungen von gebrauchten Eurofightern kaum wehren.

Der Rechnungshof sieht die gleichen Auslegungs- bzw. Durchsetzbarkeitsprobleme bei den unklaren Begriffen „fast neuwertig“, „logistische Baugleichheit“ und „angemessene Versorgbarkeit“ (Seite 61 des Berichtes).

Der Rechnungshof befürchtet daher durch die Verwendung dieser unbestimmten Be­griffe weitere Verteuerungen, mögliche Kostenerhöhungen sowie mangelnde Durchset­zungsmöglichkeiten und somit auch eine Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit.

4) Darabos schönt seine Einsparungen mit Hilfe von Milchmädchenrechnungen:

In seiner Rechnungshof-Stellungnahme will Darabos seine Einsparungen noch besser darstellen und rechnet vor, was der Betrieb von 3 Eurofightern über 30 Jahre hinweg dem Steuerzahler weniger kostet. Dies ist eine reine Milchmädchenrechnung, da nach dieser Logik der Betrieb von 0 Eurofightern dann überhaupt für den Steuerzahler am günstigsten wäre. Pikant ist bei dieser Berechnung, dass gerade der Landesverteidi­gungsminister die ihm gesetzlich übertragene Aufgabe der Sicherung der österreichi­schen Souveränität in der Luft gänzlicher außer Acht lässt.

Der Rechnungshof konnte diese Berechnungen von Darabos, die weitere Einsparun­gen von über 731 Mio € über 30 Jahre hinweg belegen sollten, nicht nachvollziehen und hat von dieser Summe insgesamt an Einsparungen zum Betrieb der Eurofighter nur 4 Mio € anrechnen können. Dies sind im Wesentlichen Kostenreduktionen bei der baulichen Infrastruktur (siehe Seite 70 des Berichts).

5) Darabos verschuldet Nicht-Einsatzbereitschaft der Eurofighter:

Von Anfang an war den Fachleuten im BMLV klar, dass die ursprünglich für die Tranche 2 bestellten und auch bereits gelieferten Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 1 Eurofighter nicht passen. Im Vergleich von Darabos ist aber dazu nichts ent-


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