Dies sieht der Rechnungshof anders: „Die Stückzahlreduktion von 18 auf 15 Flugzeuge und die Abbestellung von Einsatzausrüstung erfolgten aufgrund einer Entscheidung des Bundesministers. Eine Planungsvariante für 15 Flugzeuge lag nicht vor.“
Einbindung des Finanzministers
Der RH stellt fest, dass der Bundesminister für Finanzen entgegen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht in die Vergleichsverhandlungen eingebunden war. Das heißt, die Einbindung des Finanzministers ist rechtlich nötig.
Auch hier hat BM Darabos immer das Gegenteil behauptet, nämlich, dass die Einbindung des BMF nicht erforderlich war. Das BMF hat aber bereits in der Anfragebeantwortung 1635/AB vom 10.12.2007 festgestellt, dass eine Einvernehmensherstellung nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen rechtlich notwendig gewesen wäre.
Der Finanzminister hält in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4867/AB vom 19. September 2008 fest, dass das Finanzministerium aufgrund der Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz im Bundesfinanzgesetz und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden sein muss. Dies ist – so wie bereits bei den Vergleichsverhandlungen – nicht geschehen. Dies hat auch der Rechnungshof vehement kritisiert.
Fast nur gebrauchte Eurofighter
Die aufgrund der Vergleichsverhandlungen nunmehr gelieferten angeblich neuen neun Tranche 1-Eurofighter sind laut Rechnungshof bis auf zwei Eurofighter nicht neu, da laut EF-GmbH für die Tranche 1 keine Neuteile mehr zur Verfügung standen. Somit werden auch in den neuen Flugzeugen gebrauchte Systemteile bzw. Komponenten der Tranche 2 verwendet (siehe RH-Bericht Seite 59). Dies ergibt also 13 gebrauchte und nur zwei neue Eurofighter.
BM Darabos hat dem Nationalrat hingegen immer wieder mitgeteilt, der Vergleich beinhalte neun neue und sechs fast neuwertige Eurofighter, so z.B. am 27.8.2007 in der Antwort 1138/AB.
Falsche Flugstundenanzahl
Laut Darabos (Anfragebeantwortungen 1624/AB vom 7.12.2007) weisen die gebrauchten Eurofighter durchschnittlich 144 Flugstunden auf.
Dies ist laut RH nicht so: „Für die sechs gebrauchten Flugzeuge wurden in der Detailvereinbarung zum Vergleich keine Maximalwerte im Hinblick auf die Materialabnützung und die Anzahl der bereits geleisteten Flugstunden festgelegt.“ Weiters hält der RH fest, dass „eine Definition des Begriffes „fast neuwertig“ für den Abnahme- und Güteprüfungsprozess fehlte“.
Schließlich weist der RH darauf hin, „dass die Flugzeuge tatsächlich wesentlich höhere Flugstunden (Anmerkung: als die von Darabos angegebenen 144) aufwiesen.“
Mangel an Ersatzteilen
Laut Darabos (3683/AB vom 30.4.2008) ist durch den Vergleich die Versorgung mit Ersatzteilen und Umlaufteilen sichergestellt. In der AB 3748 vom 5.5.2008 teilt er dem Nationalrat wieder mit: „Die EF-GmbH hat die vertraglich bedungene Ersatzteilversorgung sicherzustellen.“
Der RH sieht das anders: „Die EF-GmbH informierte das BMLV im Jänner 2008 über obsolete Komponenten für die Flugzeuge der Tranche 1- Konfiguration. Dies betraf vorerst 27 verschiedene Ersatz- und Umlaufteile pro Flugzeug.“ Der RH bemängelt, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen durch die Einstellung der Produktion
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