finalen Gesprächen, also dem Abschluss des Vergleichs bzw. der Detailvereinbarung, beigezogen gewesen.“
Ebenso sieht dies der Rechnungshof und kritisiert: „Das BMLV konnte dem RH gegenüber nicht schlüssig begründen, warum zu den entscheidenden Vergleichsverhandlungen im Mai und Juni 2007 die Finanzprokuratur nicht beigezogen wurde.“
Verteidigungsminister Darabos behauptete am 17. September 2008 im Ministerrat, dass die Finanzprokuratur in die aktuellen Vertragsänderungen aufgrund seines Vergleichs mit der Eurofighter GmbH eingebunden sei. Dies stimmt nicht. Wie der Finanzminister nunmehr in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4867/AB vom 19.09.2008 bekanntgab, ist der Präsident der Finanzprokuratur keineswegs in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden: „Der Präsident der Finanzprokuratur hat heute meinem Kabinette mitgeteilt, dass die Prokuratur derzeit in keine Vertragsverhandlungen betreffend Eurofighter eingebunden sei.“ Damit kommt Darabos auch nicht der Empfehlung des Rechnungshofs nach, in den Vertragsänderungen auf das Fachwissen der Finanzprokuratur zurückzugreifen.
Gegengeschäfte
Verteidigungsminister Darabos hatte mehrfach behauptet, dass die Gegengeschäfte in vollem Umfang auch nach seinem Vergleich mit der Eurofighter GmbH erhalten bleiben. Darabos betonte am 27.06.2007, die Frage der Gegengeschäfte bei den Verhandlungen über die Reduktion der Stückzahl nicht angesprochen zu haben. (APA 0535 vom 27. Juni 2007): „Darabos meint, dass sich an den vereinbarten Gegengeschäften von 4 Mrd. € durch die Modifizierung des Vertrages nichts ändere. Von Seiten des Herstellers hieß es, dass die Kompensationsgeschäfte kein Thema der Verhandlungen gewesen seien.“ In der APA-Meldung 0428 vom 09.08.2007 meinte auch der Sprecher von Minister Darabos, die Gegengeschäfte seien bei den Verhandlungen kein Thema gewesen.
Bundesminister Bartenstein hatte demgegenüber mehrmals öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Jet-Reduktion die Gegengeschäfte gefährdet, so auch im Eurofighter-Untersuchungsausschuss am 31. Mai 2007. Weiters hat Minister Bartenstein Verteidigungsminister Darabos noch vor der Unterzeichnung am 27. Juni im Ministerrat auf die drohende Reduktion der Gegengeschäfte hingewiesen und zur Antwort bekommen, „die Gegengeschäfte seien nicht betroffen und würden im beschlossenen Umfang umgesetzt.“ Zu diesem Zeitpunkt musste Bundesminister Darabos bereits wissen, dass Änderungen beim Hauptgeschäft automatisch eine Anpassung des Gegengeschäftsvertrages vorsehen, wenn nicht anderes verhandelt wird. Doch Verteidigungsminister Darabos bleibt dabei. Gegenüber dem Ö 1-Mittagsjournal hat er wiederum am 10. August 2007 die Verantwortung für die Verringerung der Eurofighter-Gegengeschäfte von sich gewiesen: „Er habe die Gegengeschäfte nicht verhandelt“, so Darabos.
Dazu stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest: „Die Richtlinien des BMLV für das Wahrnehmen der Ressortinteressen bei Gegengeschäften aus dem Jahr 2000 sehen vor, dass das BMLV das BMWA im Falle einer Vertragsänderung zeitgerecht zu verständigen hat.“
Der Rechnungshof kritisiert, dass das BMLV es entgegen dieser eigenen Richtlinien unterlassen hat, das BMWA während der Vergleichsverhandlungen beizuziehen und über die relevanten Eckpunkte des Vergleichs zu informieren.
Weiters stellt der Rechnungshof fest, „dass weder der Vergleich noch die Detailvereinbarung auf die Gegengeschäfte Bezug nahmen.“ Nach Ansicht des Rechnungshofes „kam durch die Reduktion des Volumens des Hauptgeschäftes die Anpassungsregel im Gegengeschäftsvertrag zur Anwendung.“ Dies bedeutet, dass bei einer Kaufpreisre-
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