duktion um 250 Mio. € das Kompensationsvolumen von 4 Mrd. € um rund 500 Mio. € auf rund 3,5 Mio. € reduziert wird.
Der Rechnungshof stellte abschließend kritisch fest, dass das BMLV das BMWA erst im April 2008 über die relevanten Eckpunkte des Vergleichs informierte und widerlegt Darabos: „Da die Anpassungsregelung im Gegengeschäftsvertrag allgemein bekannt war, musste das BMLV davon ausgehen, dass eine Reduktion des Kaufpreises durch den Vergleich zu einer entsprechenden Verringerung des Gegengeschäftsvolumens führen würde.“
Anhand dieser Fakten ist zu ersehen, dass die Vorgangsweise des Verteidigungsministers bei Abschluss des Vergleichs und der Detailvereinbarung nicht nur äußerst dilettantisch war, sondern auch dem Steuerzahler und der Republik Österreich noch in weiterer Folge hohe Kosten bescheren wird. Es sei dahingestellt, ob dies bewusst geschehen ist, denn der Rechnungshof hat nicht nur einmal die mangelnde Dokumentation und die fehlende Transparenz der Vergleichsverhandlungen beanstandet. Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass der Rechnungshof bei der Frage, ob der Vergleich den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit entspricht, nur feststellen kann: „Eine Gesamtbeurteilung konnte nicht erstellt werden, weil insbesondere die ausgabenreduzierenden Auswirkungen der Leistungsminderungen im Vergleich nicht bewertet waren.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1.Wie begründen Sie die gravierenden Unterschiede der von Ihnen kolportierten Einsparungen und den Berechnungen des Rechnungshofes?
2. Halten Sie trotz der Kritik des Rechnungshofes Ihre Verteidigungslinie aufrecht, dass Sie für die Republik Österreich Einsparungen erzielt hätten, während eine objektive Berechnung eindeutig Nachteile für die Republik ergeben?
3. Wie können Sie es verantworten, dass die Republik Österreich nun einen höheren Stückpreis für einen gebrauchten Eurofighter des alten Modells Tranche 1 zahlt als ursprünglich für ein fabriksneues aktuelles Modell der Tranche 2?
4. Behaupten Sie auch nach der Feststellung des Rechnungshofes, dass eine militärische Planungsvariante für 15 Flugzeuge nicht vorlag, dass Ihre Entscheidung zur Reduktion der Flugzeuge auf den Expertisen des Generalstabs aufbaut?
Wie lautet genau diese Expertise des Generalstabs, auf die Sie hier verweisen und warum haben Sie diese Expertise des Generalstabs dem Rechnungshof vorenthalten?
5. Warum behaupten Sie auch nach der Feststellung des Rechnungshofes, dass eine Einvernehmensherstellung mit dem Finanzminister nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen rechtlich notwendig gewesen wäre, das Gegenteil?
6. Wie rechtfertigen Sie die unrichtigen Angaben in Anfragebeantwortungen über die Flugstundenanzahl der gebrauchten Eurofighter?
Wie viele Flugstunden im Durchschnitt weisen nunmehr tatsächlich die gebrauchten Eurofighter auf?
7. Warum ist ein gebrauchter und schlechter ausgestatteter Eurofighter des alten Modells, der bereits 5 % seiner Gesamtflugstundenanzahl absolviert hat, nicht mindestens um 5 % billiger als ein fabriksneuer Eurofighter des neuen Modells, dessen Neupreis 74,3 Mio. € beträgt?
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