Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 132

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Warum ist das Gegenteil der Fall, nämlich dass ein gebrauchter und schlechter ausge­statteter Eurofighter des alten Modells jetzt mit einem Preis von ca. 80 Mio € um mehr als 5 Mio € teurer ist als ein fabriksneuer Eurofighter?

8. Warum teilen Sie dem Nationalrat mit, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlauf­teilen sichergestellt ist, wenn dies laut Rechnungshof nicht der Fall ist?

Wie stehen Sie dazu, dass der Rechnungshof gerade durch die mangelhafte Versor­gung mit Ersatz- und Umlaufteilen von möglichen Kostenerhöhungen sowie einer Ge­fährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit spricht?

9. Warum haben Sie an den maßgeblichen Vergleichsverhandlungen nicht ihre Exper­ten aus dem Ressort beigezogen?

Warum haben Sie bei den entscheidenden Vergleichsverhandlungen die Finanzproku­ratur nicht mehr eingebunden?

10. Warum haben Sie dem Nationalrat gegenüber die Auskunft gegeben, dass der Leiter der Finanzprokuratur bei den Verhandlungen und der Detailvereinbarung teilge­nommen hat, wenn dies nicht stimmt?

Warum haben Sie im Ministerrat am 17.09.2008 wahrheitswidrig behauptet, dass die Finanzprokuratur nunmehr in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden sei?

11. Warum haben Sie den Ministerrat am 27. Juni 2007 nachweislich falsch informiert, als Sie behauptet haben, die Vergleichsverhandlungen berührten in keinster Weise das von Bundesminister Bartenstein ausverhandelte Gegengeschäftsvolumen von 4 Milliar­den €?

12. Seit wann wussten Sie, dass Änderungen beim Eurofighter-Hauptgeschäft automa­tisch eine Anpassung des Gegengeschäftsvertrages vorsehen, wenn nichts anderes verhandelt wird?

Warum haben Sie entgegen der Richtlinien Ihres eigenen Ressorts für das Wahrneh­men der Ressortinteressen bei Gegengeschäften das Wirtschaftsministerium nicht zeit­gerecht von den Vergleichsverhandlungen verständigt?

13. Warum haben Sie entgegen Ihrer eigenen Ressortrichtlinien beim Abschluss der In-Service-Supportverträge nicht auf den Abschluss eines Gegengeschäftsvertrages gedrängt, der immerhin ein Volumen von 354 Mio. € (200 % der Vertragssumme von 177 Mio. €) gehabt hätte?

14. Warum haben Sie beim Abschluss der In-Service-Supportverträge nicht Preisleis­tungsvereinbarungen oder -garantien für die Zeit nach Ablauf der 4-jährigen Vertrags­frist eingefordert?

15. Wurden bereits aufgrund des Vergleichs und der Detailvereinbarung die notwendi­gen Änderungen der Verträge V 1 und V 2 vorgenommen?

Wenn ja, wann ist diese Änderung erfolgt und in Kraft getreten?

Wenn nein, warum nicht?

16. Wie werden Güteprüfungen und Abnahmen derzeit durchgeführt, wenn die kon­kreten Vertragsänderungen noch nicht erfolgt sind und die Firma Eurofighter-Jagdflug­zeug GmbH unter dem Terminus „fast neuwertig“ bzw. „logistisch baugleich“ gänzlich etwas anderes versteht als das Bundesministerium für Landesverteidigung?

17. Wie kann das Bundsministerium für Landesverteidigung ohne die konkreten Ver­tragsänderungen in V 1 und V 2 nunmehr die Abnahme von nicht dem Begriff „fast neuwertig“ bzw. „logistisch baugleich“ entsprechenden Flugzeugen verhindern?

 


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