Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 158

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Der Wert an Abbestellungen und Leistungskürzungen durch den Darabos-Vergleich beträgt vorsichtig gerechnet über 370 Mio €. Der Rechnungshof konnte eine abschlie­ßende Bewertung nicht vornehmen, das genauere Ausmaß des Schadens wird erst zu einem späteren Zeitpunkt errechenbar sein.

Durch eine Reduktion der Kaufverträge um 250 Mio € verzichtete Darabos auf 500 Mio € Gegengeschäftsvolumen und gefährdet dadurch rund 3.000 österreichische Arbeitsplätze.

Der Rechnungshof stellt fest, dass Darabos durch die Nichteinbindung des Finanzmi­nisters das Bundeshaushaltsgesetz verletzt hat.

Der Rechnungshof befürchtet durch die Verwendung unbestimmter Begriffe im Ver­gleich (wie z.B. „fast neuwertig“ und „angemessene Versorgbarkeit“) weitere Verteue­rungen bzw. mangelt es dadurch an deren rechtlicher Durchsetzbarkeit.

Der Rechnungshof konnte bei den In-Service-Supportverträgen statt der von Darabos angegebenen 120 Mio € nur 17 Mio € an Einsparungen erkennen.

Der Rechnungshof hat eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, die das Bundes­ministerium für Landesverteidigung möglichst rasch umsetzen müsste, um weiteren Schaden von der Republik Österreich abzuwenden bzw. die Folgewirkungen des für Österreich nachteiligen Vergleichs zu minimieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert:

1. umgehend das dem Bundeshaushaltsgesetz entsprechende Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen über die derzeit laufenden konkreten Vertragsände­rungen sicherzustellen,

2. umgehend die Finanzprokuratur in die noch ausständigen Vertragsänderungen ent­sprechend den Empfehlungen des Rechnungshofes einzubinden,

3. umgehend dem Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates den gesamten Text des Vergleichs und der Detailvereinbarung der Republik Österreich mit der Euro­fighter Jagdflugzeug GmbH vorzulegen,

4. die betroffenen Dienststellen im Bundesministerium für Landesverteidigung über De­tails des Vergleichs bzw. der Detailvereinbarung umfassend zu informieren, um allfäl­lige Nachteile bei Verhandlungen infolge eines geringeren Informationsstandes gegen­über Vertretern der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH zu vermeiden,

5. die mit dem Vergleich abbestellten Zusatzausrüstungen für den Eurofighter, nämlich das elektronische Selbstschutzsystem DASS und das Infrarotsichtgerät Pirate, ehest­möglich zum Schutz der Piloten anzuschaffen,

6. Festlegungen betreffend die logistische Baugleichheit und die angemessene Versor­gung mit Ersatz- und Umlaufteilen bei den noch ausständigen Vertragsänderungen ein­deutig zu definieren, um allfällige Folgekosten zu vermeiden,

7. die noch ausständige Definition des Begriffes „fast neuwertig“ für den Abnahme- und Güteprüfprozess in den noch ausständigen Vertragsänderungen festzulegen,

 


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