Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 166

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Es ist hiermit nicht dokumentiert und nicht zweifelsfrei gestellt, dass realiter ein Preis­nachlass von 370 Millionen vereinbart ist, sondern das passiert nur unter der Bedin­gung, dass die erwähnten Punkte 5 und 6 in Ihrer Hochrechnung dieses Rechenergeb­nis zeitigen. – Das ist ein sehr großer Unterschied. Es tut mir leid, das so sagen zu müssen.

Zweiter Punkt. Ein unseliger Erfinder hat für diese Vertragsänderung die Bezeichnung „Vergleich“ herangezogen. Ich darf Ihnen sagen: Das ist völlig überflüssig, und die Strafe folgt auf den Fuß, weil Sie nach meiner Information vom Finanzamt einen Bescheid zur Zahlung einer Abgabengebühr von 5 Millionen vorgeschrieben bekom­men haben. Hoffentlich kriegen Sie das in der Instanz weg. (Abg. Lentsch: A blöde G’schicht!) Ein Vergleich ist, wenn streitende Parteien die widereinanderstehenden gegenseitigen Positionen vergleichsweise lösen.

Da handelte es sich um einen Liefervertrag, dessen Umfang an Menge und Preis ge­ändert worden ist. Das ist dasselbe, wie wenn Sie morgen für eine Flotte für irgendeine Firma statt ursprünglich 15 Autos nur mehr zehn abnehmen. Kein Mensch denkt daran, das als Vergleich im Sinne des rechtlichen Begriffs zu bezeichnen, denn dann wird eine Vergleichsgebühr vorgeschrieben. Das ist amateurhaft – anders kann man es nicht bezeichnen, in aller Freundschaft! (Beifall bei der FPÖ.)

Nächster Punkt – nun spreche ich als Offizier (Ruf bei der SPÖ: Der Reserve!) –: Es kommt zu dieser Preis- oder Zahlungsreduktion unter anderem dadurch, dass Sie drei Flugzeuge weniger abnehmen und dass wesentliche Systeme nicht abgenommen werden. Es handelt sich um das System DASS – das ist ein Radarwarnempfänger – und um das Infrarot-Suchsystem PIRATE – ein Gerät zur Identifizierung bei Nacht und schlechter Sicht, das die Nachteinsatzfähigkeit des Geräts sicherstellt.

Sie sagen, das brauchen wir nicht, weil zum Beispiel Deutschland dieses System auch nicht hat. – Das ist unrichtig. Das gesamte Abnahmevolumen der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach meinem Informationsstand, der sicher objektivierbar ist, 236 Stück, davon 48 Stück der Tranche 1. Nur in der Tranche 1 – also nur bei 48 von 236 Stück – fehlen diese beiden Schutzsysteme. Da kann man also nicht sagen, wir brauchen es nicht, weil Deutschland es auch nicht bestellt hat und Deutschland eine kämpfende Partei ist.

Nächster Punkt: Wir haben uns folgende Geschichte des Bestellvorgangs vor Augen zu halten: In der Regierungszeit Klima wurde der Nachbeschaffungsbeschluss für Draken vorgenommen. (Abg. Strache: Der Klima hat uns das eingebrockt!) Es kam, weil das derzeit in allen Ländern so gestaltet ist, nicht zur Umsetzung des Nachbe­schaffungsbeschlusses. Klar war aber immer, dass Flugzeuge der Generation 4 be­stellt werden. (Abg. Strache: Dem Kanzler Klima haben wir das zu verdanken!)

Ich verwende jetzt einen glasklaren Begriff – der Herr Bundesminister für Finanzen, der jetzt nicht da ist, verwendet in jedem Satz das Wort „glasklar“, und jetzt sage ich es auch einmal –: Unter Generation 4 versteht man die Topvariante, Führungsfähigkeit des Luftkrieges auf Ebene eines erwartbaren Feindes. – Das hat auch Kollege Kame­rad Bernecker im Untersuchungsausschuss so gesagt.

Varianten beziehungsweise Abweichungen gibt es nur bei der Typenentscheidung. Aber welche Typenentscheidung auch immer getroffen worden wäre – und in Wirklich­keit standen weltweit nur vier oder fünf Typen für die Generation 4 zur Auswahl –: Es kann doch bitte nicht sein, dass wir um teuerstes Geld Flugzeuge bestellen, bei denen wir substanzielle Teile des Eigenschutzes wegstreichen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

 


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