Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 165

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16.50.30

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine tatsächliche Be­richtigung bezieht sich auf zwei Punkte. Herr Bundesminister Darabos hat – und ich glaube, er sollte es besser wissen – behauptet, ich hätte mit der Firma Eurofighter einen schlechteren Vertrag abgeschlossen. (Abg. Dr. Schüssel: Lächerlich!)

Ich berichtige, dass unter meiner Ministerschaft die Vertragsverhandlungen begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden. Deshalb konnte ich auch keinen Vertrag – ob er jetzt gut oder schlecht war – abschließen. – Sie sollten es besser wissen.

Zweite Berichtigung – ich hätte mir eigentlich erwartet, dass der Minister das berich­tigt –: Es wurde von Herrn Abgeordnetem Kogler behauptet, dass während der Europa­meisterschaft der Eurofighter nicht eingesetzt worden ist. – Das ist unrichtig!

Während der Europameisterschaft wurde der österreichische Luftraum nach meiner In­formation von 12 Abfangjägern des Typs F 5, von 8 Eurofightern, von 22 SAAB 105 so­wie von mehreren Kleinflugzeugen und Hubschraubern überwacht. Trotz dieser großen Zahl musste während dieser Zeit das Flugtraining ausgelagert werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen Sie zu Wort, Herr Abgeordneter Fichtenbauer. 8 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.50

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Danke vielmals. Das zeigt, dass man in jeder Lebenslage Geduld haben muss.

Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erlaube mir, in zweifacher Hinsicht zu sprechen: als Jurist und als Offizier.

Ich fange als Jurist an: Es ist etwas kompliziert, was ich Ihnen jetzt zumute, aber es geht nicht anders. Herr Bundesminister! Zwar ist es richtig, dass wir in einer Art gene­rellen Erörterung im Landesverteidigungsausschuss den von Ihnen ins Auge gefass­ten, damals vielleicht noch nicht wirklich unterschriebenen Vertrag oder Vergleich be­sprochen haben, aber die schriftliche Ausfertigung gab es nicht zu sehen.

Ich kenne das vom Publikum als „Taferl“ bezeichnete Schriftstück nur, weil ein fleißiger Mitarbeiter unseres Klubs das im Fernsehen fotografiert hat. Sie berufen sich hinsicht­lich der Richtigkeit Ihrer Darstellung, dass es sich um eine Einsparung in der Höhe von 370 Millionen € handelte, auf den Punkt 10 dieses sogenannten Vergleiches.

Da heißt es, wenn ich das jetzt gut lesen kann – wenn Sie mir Ihr Taferl borgen könn­ten, wäre es noch angenehmer, aber es wird schon so gehen –:

Insgesamt ergibt sich aus den vorerwähnten Punkten eine Gesamtreduktion des Ent­gelts von mindestens 370 Millionen € – und jetzt kommt es aber! –, ausgehend von einer entsprechenden Hochrechnung der Preisreduktion nach Punkt 5 und 6 zuzüglich eines allfälligen Mehrerlöses nach Punkt 6. – Zitatende.

Habe ich das richtig wiedergegeben? – Dann darf ich Ihnen als Jurist sagen, und ich bin dem Geschäft schon sehr lange zugetan: Das ist keine konstitutive Erklärung, sondern eine deklarative, die darauf aufbaut, dass die Ausrechnungen nach Punkt 5 und 6 dieses Preisergebnis erzielen.

Es steht nicht dort – was für die Republik angenehmer wäre und Ihren Standpunkt tat­sächlich unterstreichen würde –, dass hiermit ein Preisnachlass auf den gesamten Lieferumfang von 370 Millionen € vereinbart ist. Es tut mir leid, Juristerei ist manchmal ein kompliziertes Geschäft, aber es geht nicht anders. Das ist genau der Unterschied:


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