Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich gesagt: Das ist falsch für die Arbeiter und Arbeiterinnen, denn keiner dieser Pensionistinnen und Pensionisten schafft 45 Beitragsjahre! Denn wenn man sich den Berufsverlauf von Arbeiterinnen und Arbeitern ansieht, dann muss man feststellen, dass viele, weil sie schwer arbeiten, oft auch lange Krankenstandszeiten haben. Und gerade diese Krankenstandszeiten, meine Damen und Herren, sind keine Beitragszeiten, sondern gelten lediglich als Versicherungszeiten und können daher bei diesen 45 Jahren nicht mitgerechnet werden. Gerade deshalb fallen oft Arbeiterinnen und Arbeiter aus dieser „Hacklerregelung“ heraus.
Verwundert war ich, als dann plötzlich der Begriff „Hacklerregelung“ weggefallen ist und durch den Begriff „Langzeitversichertenregelung“ ersetzt wurde. Als ich mir aber die Zahlen des Hauptverbandes habe geben lassen, war mir alles klar, denn, meine Damen und Herren: Seit es die „Hacklerregelung“ gibt, haben 61 240 Personen davon Gebrauch gemacht. 61 240 Menschen – aber wissen Sie, wie viele Arbeiterinnen und Arbeiter das nutzen konnten? – Nur 10 Prozent! Nur 6 120 Menschen. Nur 10 Prozent sind Arbeiterinnen und Arbeiter, die diese Regelung in Anspruch nehmen konnten! Und wieso waren es nur 10 Prozent, meine Damen und Herren? – Weil diese Menschen in ihrem Versicherungsverlauf Krankenstände aufweisen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Wie schauen solche Krankenstände aus? Ich kann das schildern aus „meinem“ Betrieb, aus „meiner“ Firma. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Bürgermeister, Sie schreien zwar hier immer herein, haben aber keine Ahnung vom Arbeitsleben! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Ich kann Ihnen das aus „meiner“ Firma schildern, meine Damen und Herren, und ich kenne wirklich viele Menschen, die in der Arbeit beispielsweise ihren Arm verloren haben, die in der Arbeit ihren Fuß verloren beziehungsweise andere schwere Verletzungen erlitten haben. Und was ist mit diesen Kolleginnen und Kollegen geschehen? – Sie sind behandelt worden, waren dann auf Rehabilitation, sind gesund gepflegt worden, aber aus der Entgeltfortzahlung herausgefallen und waren dann sozusagen ganz normale Versicherungsfälle, weil das eben nicht als Beitragszeiten gerechnet wurde, als diese Kolleginnen und Kollegen manchmal monatelang im Krankenstand waren. Das waren also keine Beitrags-, sondern Versicherungszeiten. Und gerade diese Kolleginnen und Kollegen, die in der Arbeit einen Fuß oder einen Arm verloren haben, müssen jetzt vielleicht um ein Jahr länger arbeiten, weil sie nicht genug Beitragszeiten haben.
Ich habe immer gefordert: Nehmen wir Krankenstandszeiten in dieses Gesetz hinein, schauen wir, dass wir sozial verträgliche Regelungen für die Arbeiterinnen und Arbeiter schaffen! Von der ÖVP aber, lieber Herr Klubobmann Schüssel, haben wir auch dazu immer ein Nein gehört! Noch vor drei Monaten habe ich darüber mit Herrn Finanzminister Molterer gesprochen und ihn gebeten – ich kenne ihn ja schon sehr lange, eben auch aus Oberösterreich –: Lieber Willi, schau, dass die Krankenstandszeiten da hineinkommen, denn die Arbeiterinnen und Arbeiter brauchen das! – Willi Molterer aber hat gesagt, das sei zu teuer, das gehe nicht.
Ich habe auch Herrn Klubobmann Schüssel einmal eingeladen, mit seinem Regierungsteam in die Voest zu kommen (Zwischenruf des Abg. Amon), dort einmal zu arbeiten wie einer, der eben immer beim Hochofen arbeitet: zu denselben Bedingungen, mit derselben Bezahlung. – Das hat aber Schüssel nicht getan.
Noch etwas hat er nicht getan: Dr. Schüssel hat von Gewerkschaftern aus Vorarlberg einen Brief bekommen, mit dem 6 000 Gewerkschaftsmitglieder eine Reform der „Hacklerregelung“ gefordert haben.
Diese Gewerkschafter aus Vorarlberg haben an alle Klubobmänner hier im Hause geschrieben. Ein Klubobmann hat nicht einmal zurückgeschrieben – und das war Herr Schüssel. Dieser Brief wurde vor sieben Monaten geschrieben. Ich gebe ihm den Brief
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