Da bedanke ich mich ganz ausdrücklich bei der Sozialdemokratie und bei der Freiheitlichen Partei Österreichs, die auf meinen Appell von heute morgen, man sollte sich doch zumindest erwärmen, im bevorstehenden kalten Winter etwas für die Mindestpensionisten beim Heizkostenzuschuss zu machen, reagiert haben, und es ist gelungen, einen gemeinsamen Antrag – das finde ich wirklich toll, also eine erste große Überraschung der heutigen Sitzung – hier einzubringen, der – sofern auch alle dazu stehen – bei der Abstimmung dann eine Mehrheit finden wird.
Es werden 250 000 Mindestpensionisten je 210 € Heizkostenzuschuss für diesen Winter bekommen. Das ist eine tolle Sache und eine wirkliche Erleichterung für die Mindestpensionisten. Wir können uns dazu gratulieren. – Herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
Ich bin aber auch noch herausgekommen, weil ich dem Wunsch des Präsidiums, noch des Herrn Präsidenten Spindelegger, nachkomme, den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Csörgits, Kickl und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und folgende geändert wird, in seinen Grundzügen zu erläutern. Wir haben das schon getan.
Wir sind der Meinung, wir sollten den österreichischen Pensionisten dieses Jahr eine vierprozentige Pensionserhöhung gewähren, weil wir eine sehr hohe Inflation haben, die einmal 3,7, 3,8 Prozent, vielleicht sogar noch höher ausfallen wird. Wenn die internationalen Finanzmärkte weiterhin so agieren, dann wird die Inflation wieder steigen. Daher sind wir wirklich der Meinung, 4 Prozent wären fair. 4 Prozent wären fair für die österreichischen Pensionisten, natürlich gestaffelt: mehr für die kleineren und dann ausschleifen für die größeren.
Aber ich glaube, dass 4 Prozent im Durchschnitt wirklich eine faire Pensionserhöhung wären. Daher habe ich diesen Abänderungsantrag jetzt noch einmal eingebracht. Ich denke, es wäre interessant, diesem auch zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
19.09
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe zunächst bekannt, dass der Entschließungsantrag Ing. Hofer, Kickl ordnungsgemäß einbracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
Weiters gebe ich bekannt, dass der Abänderungsantrag Dolinschek, Ursula Haubner, Ing. Westenthaler in seinen Kernpunkten erläutert wurde, ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht ist und daher auch mit zur Verhandlung steht.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Schwerarbeiterregelung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 3 in der 72. Sitzung des Nationalrates am 24. September 2008
Unser Sozialsystem hat auf die Bedürfnisse von Senioren Rücksicht zu nehmen. Zu oft werden Senioren als Bittsteller behandelt, welche der „arbeitenden“ Bevölkerung hohe Kosten verursachen. Im Rahmen einer Salamitaktik wurden Pensionen sukzessive gekürzt, die Zuschüsse des Staates minimiert.
Eine besonders unsoziale Vorgangsweise wurde im Rahmen der Schwerarbeiterregelung gewählt. Diese sieht vor, dass Schwerarbeit vorerst nur dann berücksichtigt wird,
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