Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern
eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 917/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird in der 72. Sitzung des Nationalrats
Das Kammersystem stammt aus einer Zeit vor dem Entstehen der ersten demokratischen Gehversuche Österreichs und hatte zu dieser Zeit sicher seine Existenzberechtigung. Die Regierungsform, Österreich ist heute eine demokratische Republik, und die Arbeitswelt hat sich jedoch so stark verändert, dass es einer Modernisierung der Interessensvertretungen bedarf.
Die Kammern haben sich jedoch bis dato nicht überlegt, wie sie sich modernisieren und an die heutigen Realitäten der Arbeitswelt anpassen können. In dieser heutigen Welt stoßen Zwangsmitgliedschaften auf immer größeren Widerstand, was die roten und schwarzen Kämmerer veranlasst hat, ihre Interessensvertretungen, die zu den Sozialpartnern gehören, von der großen Koalition in die Verfassung schreiben zu lassen. Dies dient wohl dazu, die Zwangsmitgliedschaft für immer und ewig einzubetonieren. Jedoch widersprechen Zwangsmitgliedschaften den Werten einer demokratischen Republik, wie Österreich es ist, zutiefst.
Die freie Wahl der Interessenvertretungen für jeden und das Recht neue Interessenvertretungen zu schaffen, die gleichberechtigt mit den schon vorhanden im Wettbewerb stehen, entspricht einer modernen Demokratie.
Nicht die Kammern alleine hat die große Koalition unter den verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, sondern die Sozialpartner Wort wörtlich. Es gibt keine Legaldefinition wer die Sozialpartner sind, jedoch wird angenommen, dass dies der ÖGB, die Wirtschaftkammer, die Arbeiterkammer und Landwirtschaftskammer sind. Dies schließt natürlich andere Kammern (Interessensvertretungen) vom Schutz der Verfassung aus. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der anderen wie es z.B. Ärztekammer, Gewerkschaften, die nicht dem ÖGB angehören, Apothekerkammer.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Sozialpartner aus der Verfassung herausnimmt und die die Zwangsmitgliedschaft der Kammern und anderen Interessensvertretungen, wie zum Beispiel der Österreichischen Hochschülerschaft, der Arbeiterkammer der Wirtschaftskammer, aufhebt.“
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