Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 242

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 917/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird in der 72. Sitzung des Natio­nalrats

Das Kammersystem stammt aus einer Zeit vor dem Entstehen der ersten demokrati­schen Gehversuche Österreichs und hatte zu dieser Zeit sicher seine Existenzberechti­gung. Die Regierungsform, Österreich ist heute eine demokratische Republik, und die Arbeitswelt hat sich jedoch so stark verändert, dass es einer Modernisierung der In­teressensvertretungen bedarf.

Die Kammern haben sich jedoch bis dato nicht überlegt, wie sie sich modernisieren und an die heutigen Realitäten der Arbeitswelt anpassen können. In dieser heutigen Welt stoßen Zwangsmitgliedschaften auf immer größeren Widerstand, was die roten und schwarzen Kämmerer veranlasst hat, ihre Interessensvertretungen, die zu den So­zialpartnern gehören, von der großen Koalition in die Verfassung schreiben zu lassen. Dies dient wohl dazu, die Zwangsmitgliedschaft für immer und ewig einzubetonieren. Jedoch widersprechen Zwangsmitgliedschaften den Werten einer demokratischen Re­publik, wie Österreich es ist, zutiefst.

Die freie Wahl der Interessenvertretungen für jeden und das Recht neue Interessenver­tretungen zu schaffen, die gleichberechtigt mit den schon vorhanden im Wettbewerb stehen, entspricht einer modernen Demokratie.

Nicht die Kammern alleine hat die große Koalition unter den verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, sondern die Sozialpartner Wort wörtlich. Es gibt keine Legaldefinition wer die Sozialpartner sind, jedoch wird angenommen, dass dies der ÖGB, die Wirt­schaftkammer, die Arbeiterkammer und Landwirtschaftskammer sind. Dies schließt na­türlich andere Kammern (Interessensvertretungen) vom Schutz der Verfassung aus. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der anderen wie es z.B. Ärztekammer, Gewerk­schaften, die nicht dem ÖGB angehören, Apothekerkammer.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die die Sozialpartner aus der Verfassung herausnimmt und die die Zwangs­mitgliedschaft der Kammern und anderen Interessensvertretungen, wie zum Beispiel der Österreichischen Hochschülerschaft, der Arbeiterkammer der Wirtschaftskammer, aufhebt.“

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