Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 248

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den, dann gelten beide. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn sie beschlossen werden!) Dann wandern sie so wie jedes andere Gesetz in den Bundesrat. Dort wird auch wie­der zu prüfen beziehungsweise zu entscheiden sein, ob eine dieser Gesetzesinitiativen oder beide beschlossen werden – es könnten auch wieder beide beschlossen wer­den –, und dann geht es wie jedes andere Gesetz zur Ratifizierung zur Unterschrift zum Bundespräsidenten und dann zur Kundmachung.

Die letzte Kundmachung, die getätigt wird, ist die gültige.

20.02

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als erster Redner in der Debatte
über die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Sie haben das Wort für 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.03.03

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich bin froh darüber, dass ich jetzt zu einem anderen Thema rede und nicht zu diesem, denn da, glaube ich, ist die Ver­wirrung jetzt noch größer als vor dieser Geschäftsordnungsdebatte. Ich spreche aber jetzt Gott sei Dank zu einem anderen Thema.

Meine Damen und Herren, zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. – Wir diskutieren das jetzt zum dritten Mal innerhalb weniger Tage. Wir haben es in der Son­dersitzung am 18. September diskutiert, wir haben es heute nach der Erklärung des Herrn Vizekanzlers diskutiert, und wir diskutieren es jetzt noch einmal. Ich gebe zu, jetzt ist es viel spannender, denn nach dieser Debatte kommt auch die Abstimmung. Daher ist es jetzt viel spannender. Aber, meine Damen und Herren von der rot-blauen parlamentarischen Koalition, auch wenn wir es noch so oft diskutieren, es wird deshalb nicht besser. Es ist das – und Copyright hat Professor Van der Bellen –, was Herr Van der Bellen als steuerpolitischen Gau bezeichnet hat – eine hervorragende Bezeich­nung! –, der größte anzunehmende Unsinn, nämlich die Mehrwertsteuersenkung für Lebensmittel. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Van der Bellen, danke für diese tolle Pun­zierung dieses Vorhabens der rot-blauen parlamentarischen Koalition!

Meine Damen und Herren, das ist deshalb so ein Gau, weil erstens von Haus aus klar war – und wir haben das auch bestätigt bekommen durch ein Schreiben des EU-Kommissars –, dass das EU-rechtlich nicht zulässig ist. Wir haben bereits zwei be­günstigte Steuersätze, 10 Prozent und 12 Prozent, und ein dritter Satz ist EU-rechtlich nicht möglich.

Es ist zweitens sozial überhaupt nicht treffsicher. Es ist eine Umverteilung von unten nach oben. Die Reichen, die natürlich mehr ausgeben für Nahrungsmittel, haben viel mehr Ersparnis, wenn diese weitergegeben würde.

Der dritte Punkt: Die Ersparnis wird ja gar nicht weitergegeben im Lebensmittelhan­del – nicht, bitte, weil die Händler Gauner sind, sondern weil es im Lebensmittelhandel ja auch Kostensteigerungen gibt; Kostensteigerungen von der kommenden Lohnrunde, Kostensteigerungen bei Energiepreisen und Ähnlichem. Das heißt, es ist ein will­kommener Anlass für diese Lebensmittelketten, die Kostensteigerung unterzubringen, wenn die Mehrwertsteuer ohnehin gesenkt wird. Das heißt, meine Damen und Herren, 1 Milliarde € würde in den Rauchfang geschrieben werden. Es gibt auch schon Zyniker, die sagen, es wäre viel weniger bürokratisch, würde man diese 1 Milliarde gleich den vier großen Lebensmittelkonzernen mit Sitz in Deutschland überweisen.

 


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