5. Nach Z 8 (neu) wird folgende Ziffer 9 angefügt:
„9. Nach § 124b Z 147 (neu) wird folgende Ziffer 148 angefügt:
„148. § 26 Z 4 lit. b erster Satz und c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2008 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.““
6. Nach Z 9 (neu) wird folgende Ziffer 10 angefügt:
„10. Nach § 124b Z 148 (neu) wird folgende Ziffer 149 angefügt:
„149. § 109b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2008 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.““
7. Nach Z 10 (neu) wird folgende Ziffer 11 angefügt:
„11. Nach § 124b Z 149 (neu) wird folgende Ziffer 150 angefügt:
„150. § 109c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2008 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.““
Begründungen:
Zu Ziffer 1 und 5:
Tagesgelder sind gem. § 26 Z 4 lit. b erster Satz nur bis zu 26,40 Euro pro Tag steuerfrei. Problematisch ist, dass der derzeit geltende Höchstsatz seit 1990 nicht mehr erhöht und somit seit Jahren nicht an die Inflation angepasst worden ist. Laut Verbraucherpreisindex ergibt sich seit dem 1.1.1990 eine allgemeine Preiserhöhung um 52,6 %. Damit steht der Höchstsatz nicht mehr im Verhältnis zu den tatsächlich erforderlichen Verpflegungskosten, so dass er einer entsprechenden Erhöhung bedarf.
Konsequenterweise soll auch bei den Nächtigungsgeldern eine Valorisierung vorgenommen werden. Zwar ist bei diesen eine Steuerfreistellung auch für höhere Beträge möglich, wenn ein expliziter Nachweis erbracht wird, dass die Nächtigung mehr als 15 Euro gekostet hat. Allerdings erscheint es in Betracht der ebenfalls angestiegenen Übernachtungskosten nicht zeitgemäß, den Nachweis schon ab 15 Euro zu verlangen.
Zu Ziffer 2 und 6:
Ziel ist die Gewährung eines Steuerbonus für alle Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtigen, die im Jahr 2008 ein lohn- oder einkommenssteuerpflichtiges Einkommen bezogen haben.
Die Bürger und Bürgerinnen sind seit längerem von der anhaltenden Teuerung belastet. Dies macht sich für sie insbesondere im Anstieg der Preise für Lebensmittel, Benzin und Diesel, Heizkosten, Mieten etc. bemerkbar. Für eine Vielzahl der Bürger und Bürgerinnen ist es dadurch schwierig geworden, sich das tägliche Leben zu leisten.
Die Bundesregierung hat bis jetzt keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem zu beseitigen. Stattdessen verdient der Staat an der Teuerung mit. Seit dem Start dieser Regierung hat der Staat deutliche Steuermehreinnahmen eingenommen. Dieses Ungleichgewicht ist zu beseitigen.
Aufgrund der anhaltenden Teuerung und den damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger für das tägliche Leben erscheint daher eine Soforthilfe geboten.
Durch die Gewährung eines Steuerbonus für alle Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtigen, die im Jahr 2008 ein Einkommen erzielt haben, ist es möglich, den Bürgern und
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