Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 295

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag wird wie gefolgt geändert:

1. Im Artikel 3 wird folgende neue Ziffer 1 eingefügt:

„1. In § 30 Abs. 2 Z 4 wird im erste Halbsatz nach der Jahreszahl „1967“ die Wortfolge „abzüglich der im September ausbezahlten Verdoppelung der Familienbeihilfe“ einge­fügt.

2. Die Ziffern 1 bis 3 (alt) erhalten die Bezeichnungen „2.“ bis „4.“.

Begründung:

Das Auszahlen einer 13. Monatsrate der Familienbeihilfe wird für viele Empfänger eine kleine, aber spürbare Verbesserung bringen. Dies gilt aber leider nicht für die Bezieher von Studienbeihilfen, die durch die Maßnahme insgesamt sogar Geld verlieren.

Dies klingt paradox, ergibt sich aber aus einer Besonderheit der Berechnungsmethode für die Studienbeihilfe, die mit der vorletzten Novelle des Studienförderungsgeset­zes 2007 (BGBl. I Nr. 46/2007) eingeführt wurde. Die Berechnung setzt sich zusam­men aus der Höchststudienbeihilfe, von welcher diverse Beträge (Verminderungen), wie die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, die zumutbare Eigenleistung des Stu­dierenden, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe abgezogen werden. Seit besagter Novelle 2007 wird auf das Endresultat der Abzüge 12 % aufgeschlagen (Erhöhungszu­schlag laut § 30 Abs. 5 Studienförderungsgesetz 1992). Wird nun die Familienbeihilfe um eine 13. Monatsrate erhöht, wird nicht nur diese Erhöhung von der Studienbeihilfe abgezogen, sondern noch 12 % mehr. Die ausgeschütteten Leistungen an sozial förde­rungswürdige Studierende sinken dadurch, während Studenten, die Familienbeihilfe er­halten, aber nicht als förderungswürdig im Sinne des StudGF gelten, in vollem Umfang von der Erhöhung profitieren.

Dieses Ergebnis ist unsachlich und kann von den Antragstellern wohl nicht beabsichtigt sein. In diesem Sinne wird vorgeschlagen, unter Beibehaltung der Berechnungsmetho­de der Studienbeihilfe die erhöhte Familienbeihilfe nicht in dieselbe miteinzubeziehen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


22.08.20

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kollegin Dr. Karl, es ist wahnsinnig schwierig, mit einer Partei zu debattieren, die sich dermaßen in Allmachts- und Allwissenheitsphanta­sien verbissen hat, dass sie einfach die Realpolitik an den Universitäten nicht wahr­nimmt, ja gar nicht wahrnehmen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, es ist wirklich höchste Zeit für eine Trendwende, nämlich der Wahrheit ins Auge zu schauen. Sie wissen, im OECD-Raum sind die Studierendenzahlen binnen zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen, in Österreich um 4 Prozent. Die Bildungsbud­gets steigen in allen OECD-Ländern, in Österreich stagnieren sie, gemessen am BIP sinken sie sogar. Das heißt, Österreich braucht mehr Studierende, um da Anschluss zu finden, und es braucht keine unterdotierten, sondern international konkurrenzfähig do­tierte Universitäten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite