Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 294

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dienbeiträgen um eine soziale Lenkungsmaßnahme handelt. (Abg. Schopf: Genau das ist der Grund!)

Ich kann voraussetzen, dass der Zugang des BZÖ zu dieser Thematik den anwesen­den Abgeordneten bekannt ist. Für die Zuseher zu Hause und auf der Galerie darf ich auf die Website „www.3musketiere.at“ verweisen, wo Details nachgelesen werden kön­nen.

Weiters darf ich bezüglich der anderen Anträge festhalten, dass wir natürlich für eine entsprechende Mehrausstattung der Universitäten und Fachhochschulen sind – keine Frage, das werden wir auch unterstützen.

Ich muss die restliche Zeit jedoch nützen, um einen Antrag einzubringen, der auf die erhöhte Familienbeihilfe Bezug nimmt, die heute beschlossen worden ist, denn hiebei wurde nicht berücksichtigt, dass sich diese Erhöhung der Familienbeihilfe negativ auf die Berechnung der Studienbeihilfe auswirkt. – Das ist somit ein Beitrag von Seiten des BZÖ, um die Studienbeihilfeempfänger vor negativen Auswirkungen zu bewahren.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Ursula Haubner und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 3 wird folgende neue Ziffer 1 eingefügt:

„1. In § 30 Abs. 2 Z 4 wird im ersten Halbsatz nach der Jahreszahl „1967“ die Wortfolge „abzüglich der im Semester ausbezahlten Verdoppelung der Familienbeihilfe“ einge­fügt.“

2. Die Ziffern 1 bis 3 (alt) erhalten die Bezeichnungen „2.“ bis „4.“.

*****

Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Ursula Haubner und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grüne­wald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsge­setz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungs­gesetz 1992) geändert werden (890/A)

 


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