Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 301

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Entschließungsanträgen mitgehen! Darüber hinaus wird auch die Erhöhung der Ge­samtausgaben für den tertiären Bildungssektor auf 2 Prozent des BIP bis zum Jah­re 2020 gefordert, und zwar im ersten Schritt eine Steigerung des Globalbudgets der Universitäten um zirka 400 Millionen € im Jahre 2010.

Die Rektoren haben folgerichtig ganz richtig argumentiert. Sie wollen ein Zwischenziel verwirklicht sehen. – Mit den heutigen Anträgen sind wir diesem Wunsch der Rektoren, sprich: der Universitäten, nachgekommen. Ich hoffe, Sie nehmen die bildungspolitische Aufgabe, die wir heute in Anträgen übernehmen, wahr und werden diesen zustimmen! Wenn Sie sich schon immer auf einzelne Rektoren berufen, dann gehe ich davon aus, dass Sie das endlich umsetzen, wenn wir damit einem Wunsch der Rektorenkonferenz entsprechen und ein Ziel verwirklichen wollen, das wir alle, aber ohne Etappenziele, schon einmal beschlossen haben!

Damit sind alle Forderungen der Rektoren erfüllt, ja sogar übererfüllt! Daher ist dieses Paket, das wir heute hier verabschieden, eines der größten Universitätspakete, ich meine sogar das größte seit über 30 Jahren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es werden den Universitäten um rund 600 Millionen € netto mehr ab dem nächsten Jahr zur Verfügung gestellt. Genau diesen Betrag brauchen die Universitäten, um das gemeinsam festgehaltene Ziel, bis zum Jahr 2020 2 Prozent des BIP im tertiären Bil­dungssektor zur Verfügung zu stellen, zu verwirklichen – es sei denn, Sie verabschie­den sich von diesem 2 Prozent-Ziel! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zu den Studiengebühren: Uns wird immer wieder vorgehalten, dass diese durch­dachte Lösung auch die FPÖ mitgetragen hat. Ich sage Ihnen jetzt genau, wie es war: Ich werde mich an den Anruf, den ich damals als Wissenschaftssprecher erhalten ha­be, ewig erinnern. 19. September 2001, 22.12 Uhr; diese Uhrzeit habe ich mir einge­prägt: Ich erhalte einen Anruf von Bundesminister Haupt, der mir mitteilt, dass am nächsten Tag im Ministerrat die Studiengebühren eingeführt werden. (Abg. Dr. Schüs­sel: Aber schon auf euren Antrag!) Wir haben nicht gewusst, dass sie eingeführt wer­den! Das war auch nicht im Koalitionsübereinkommen! Vollkommen egal! Man kann einen Irrtum begehen! Es ist auch keine Fahnenfrage!

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Die Begründung, die damals gegeben wurde und nach wie vor die gleiche ist, war: Die Universitäten bekommen 60 Prozent weniger an Infrastrukturgeldern zur Verfügung gestellt, und damit das Geld in absoluten Beträgen für die Universitäten gleich bleibt, führen wir Studiengebühren ein! – Ich habe dann ge­fragt, wie hoch diese sein sollen. Da hat es geheißen, dass 500 € im Semester schon benötigt werden, um die absolute Zahl wieder erreichen. – Und genau so wurde es eingeführt!

Das geschah nicht einmal in einem Hochschulgesetz oder in einem Universitätsgesetz, sondern im Budgetbegleitgesetz, weil es eine ausschließliche budgetäre Maßnahme war. Zu dieser bin ich gestanden, diese ist aber nicht mehr von Bedeutung, weil es die Nebenabrede gegeben hat, dass, wenn Studiengebühren eingeführt werden, Zugangs­beschränkungen niemals kommen werden. – Im Jahr 2004/2005 haben Sie die Zu­gangsbeschränkungen eingeführt! (Zwischenruf des Abg. Broukal.)

Wenn Sie mir jetzt vorwerfen, dass ich deutsche Studenten hier haben möchte, dann sage ich Ihnen etwas: Ich kenne kein Gesetz, das von diesem Hohen Haus verab­schiedet wurde, als ich hier gesessen bin, das allein auf eine Staatsbürgerschaft oder eine Ethnie abstellt! Und ich behaupte hier noch einmal, dass man das nur mit deut­schen Staatsbürgern machen kann, dass man sie nämlich vorschiebt, um letztendlich bildungspolitische Ziele, die – wie ich meine – falsche Ziele sind, weil der freie Hoch­schulzugang aufgegeben wird, zu verfolgen. – Das zu diesem Thema.

 


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