Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von € 120 Mio., eingebracht in der 72. Sitzung des Nationalrats am 24. September 2008 im Zuge der Debatte zu TOP 14
Der Nationalrat hat am 7. November 2007 in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung ersucht, im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen und Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zu setzen, um den effizienten Mitteleinsatz an den Universitäten zu verbessern und im Sinne der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Studierenden bedarfsgerecht mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Ziel sollte es sein, durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP zu erhöhen. Des Weiteren wird der Nationalrat noch in dieser GP die weitgehende Aufhebung der Zugangsbeschränkung zu den österreichischen Universitäten beschließen.
Vorziehprofessuren dienen in der Regel zur Förderung der Schwerpunktbildung und Profilentwicklung der Universitäten. Diese Professuren werden im Normalfall für drei Jahre zusätzlich zum jeweiligen Universitätsbudget aus den Mitteln des Rates für Forschung und Technologieentwicklung gezahlt. Für die Folgefinanzierung sind die Universitäten verantwortlich. Die Vorziehprofessuren sind jedenfalls für einen längeren Zeitraum zu besetzen.
Der Grazer Medizin-Rektor z.B. sieht in Vorziehprofessuren ein sehr gut geeignetes Instrument, das die Aufbauarbeit der Grazer Medizinischen Universität und die damit verbundene Schwerpunktsetzung unterstützt. Der Medizinischen Universität Graz wurden in diesem Jahr drei Vorziehprofessuren bewilligt (Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie, Neuropharmakologie und Biostatistik).
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sollen die Universitäten in die Lage versetzt werden, die erwartete Zunahme der Studierendenzahlen nach Wegfall der Zugangsbeschränkungen ohne Qualitätsverlust in Lehre und Forschung zu bewältigen.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Budgetplanung für die Bereitstellung von zusätzlichen 30 Mio. EUR jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 für Vorziehprofessuren und andere Hochschullehrer Sorge zu tragen. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den Universitäten zur Verfügung gestellt werden, die vom Wegfall der Zugangsbeschränkungen betroffen sind.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Finanzierung der Fachhochschulen/-lehrgängen um 34%, eingebracht in der 72. Sitzung des Nationalrats am 24. September 2008 im Zuge der Debatte zu TOP 14
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