Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 371

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Union zu führen, um Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen und Bedenken;

die Verankerung des Instruments einer EU-weiten Volksabstimmung weiter zu befür­worten!

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


1.38.07

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen wollen Ihnen mit diesem Antrag die Möglichkeit geben, in einem Bereich für eine Volksabstimmung einzutreten, der es sich wirklich verdient, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden, nicht wie bei den Themen, die vor allem die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP in der vergangenen Debatte hier vorge­schlagen haben.

Es geht uns darum, dass der Abschluss von Staatsverträgen jedenfalls einer Volksab­stimmung zu unterziehen ist, wenn sich die vertraglichen Grundlagen der Europäi­schen Union wesentlich ändern, und das, meine Damen und Herren, ist eine wichtige Grundlage der zukünftigen Politik, auch der Entwicklung der Europäischen Union, weil wir der Ansicht sind, dass, wenn sie in diesem Bereich nicht an Bürgernähe zulegt, das Projekt Europäische Union scheitern wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen von Seiten der FPÖ dazu zwei Anträge vortragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend die Neu­orientierung der österreichischen EU-Politik

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen,
um sicherzustellen, dass zukünftige wesentliche Änderungen der Verträge über die Europäische Union und über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die ös­terreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich ent­schieden werden sollen. Das gilt auch für den Fall der Ratifizierung eines geänderten Vertrages von Lissabon und insbesondere auch für einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU.“

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Der zweite Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend Widerruf der Ratifikation des „EU-Reformvertrages von Lissabon“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale An­gelegenheiten werden aufgefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die


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