Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 370

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl.Nr. 1/1930 geändert wird (907/A)

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten brachte die Notwen­digkeit mit sich, die bestehenden Verträge der Europäischen Union zu reformieren, um die Handlungsfähigkeit des Friedensprojekts Europäische Union zu erhalten, das de­mokratische Prinzip weiter zu stärken und die soziale Verantwortung in Europa stärker zu verankern. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäi­schen Gemeinschaft am 13. Dezember 2007 wurde eine langjährige Debatte über die institutionelle Reform der EU zum Abschluss gebracht und ein Kompromiss gefunden, den alle gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament für eine geeignete Grundlage halten, auf der sie in Zukunft zusammenarbeiten wollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten sind überzeugt, dass der Vertrag von Lissabon einen stabilen Rahmen bietet, der eine künftige Weiterentwicklung der Union ermög­licht. Nun geht es darum, die in der Präambel und in den Artikeln 2, 3 und 4 des EU-Vertrags genannten Ziele rasch und für die Menschen spürbar umzusetzen, um zu zei­gen dass sich die Europäische Union ihres friedenspolitischen Auftrags und ihrer sozia­len Verantwortung bewusst ist.

Der Vertrag von Lissabon soll auch das internationale Gewicht der Europäischen Union stärken und sie besser in die Lage versetzen, ihre internationale Verantwortung wahr­zunehmen. Die im Vertrag von Lissabon festgelegten Prinzipien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik machen dabei klar, dass sich die Europäische Union als Friedensmacht versteht, die den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ver­pflichtet ist.

Für die österreichische Neutralität ist wesentlich, dass für alle Europäischen Beschlüs­se zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin Einstimmigkeit vorgesehen ist. Über die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanage­ments wird Österreich daher wie bisher souverän entscheiden können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass alle Krisenmanagementoperationen der EU aus­schließlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Natio­nen getätigt werden und der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit zu dienen haben. Die Verpflichtung dazu ist im Vertrag von Lissabon explizit festgeschrieben.

Nach der Ablehnung des Reformvertrages am 13. Juni 2008 in einer irischen Volksab­stimmung herrscht große Verunsicherung über die weitere Entwicklung der EU, die auch die Skepsis gegen die europäischen Institutionen weiter verstärkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

weiterhin und verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und die europapoliti­schen Initiativen der Bundesregierung zu informieren und einen breit angelegten Dialog mit der österreichischen Bevölkerung über die künftige Entwicklung der Europäischen


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