ein System von geförderten Krediten zu schaffen, welche Haushalte in Anspruch nehmen können, die einen Heizkesseltausch zur Umstellung auf klimaschonendere Technologien vornehmen. Dabei soll für den Kesseltausch ein zinsenloser Kredit gewährt werden, der durch die finanziellen Einsparungen zurückgezahlt werden soll, welche durch den Tausch ermöglicht werden. Bei einkommensschwachen Haushalten soll eine Haftungsübernahme durch die öffentliche Hand vorgesehen werden, um Kreditfähigkeit sicherzustellen.
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Ich denke, das ist ein sehr brauchbarer Antrag, besser nutzbar als jener, der 8 Milliarden € kostet und keinerlei Bedeckungsvorschläge aufzuweisen hat. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
2.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial verträgliche Energie- und Klimaschutzpolitik im Wohnbau
eingebracht im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag 895 A/(E) der Abgeordneten Van der Bellen und Kolleginnen betreffend „Raus aus Öl und Gas – Umstiegshilfen für leistbare, saubere Energie“
Der gegenständliche Entschließungsantrag 895/A(E) fordert einen gesetzlich verbindlichen Ausstiegsfahrplan aus fossilen Energien und dem Bezug von Atomenergie, um die von der Teuerung und den hohen Ölpreisen betroffenen Menschen zu entlasten. In diesem Zusammenhang schlägt der Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Hannes Bauer Kolleginnen und Kollegen unter anderem ein umfassendes Konzept zur Analyse auch jener Gebiete vor, in denen ein Umstieg von Ölheizungen auf andere Technologien nicht ohne wesentliche finanzielle Investitionen möglich ist. Der vorliegende Entschließungsantrag 895 A/(E) enthält außerdem keinerlei Bedeckungsvorschläge, die Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist mittelfristig nicht gegeben.
Die von den Grünen erhobene Forderung der Umschichtung der Wohnbauförderungsmittel zu Klimaeffizienzzwecken in Form einer Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau von 1 Prozent auf 3 Prozent würde ohne einer adäquaten Erhöhung der Fördermittel eine massive Umverteilung zu Lasten des Neubaus bedeuten. Ein ausreichendes Angebot leistbaren Wohnraums könnte dadurch künftig nicht mehr gewährleistet werden. Zur Disposition stünde damit nicht nur die soziale Komponente der Wohnbauförderung, sondern der soziale Wohnbau insgesamt.
Verschiedene Studien (WIFO, AK Wien und S-Bausparkasse) errechneten einen zusätzlichen Wohnungsbedarf von 8.000 bis 10.000 jährlich.
Im Gebäudesanierungsbereich steckt ein großes CO2-Einsparungspotenzial.
Das geforderte verpflichtende Förderungskriterium „Passivhausstandard im großvolumigen Wohnbau ab 2010 und im gesamten Wohnbau ab 2012“ ist vor allem aus technischen Gründen in Frage zu stellen.
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