Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 398

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ein System von geförderten Krediten zu schaffen, welche Haushalte in Anspruch neh­men können, die einen Heizkesseltausch zur Umstellung auf klimaschonendere Tech­nologien vornehmen. Dabei soll für den Kesseltausch ein zinsenloser Kredit gewährt werden, der durch die finanziellen Einsparungen zurückgezahlt werden soll, welche durch den Tausch ermöglicht werden. Bei einkommensschwachen Haushalten soll eine Haftungsübernahme durch die öffentliche Hand vorgesehen werden, um Kredit­fähigkeit sicherzustellen.

*****

Ich denke, das ist ein sehr brauchbarer Antrag, besser nutzbar als jener, der 8 Milliar­den € kostet und keinerlei Bedeckungsvorschläge aufzuweisen hat. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

2.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial verträgliche Energie- und Klimaschutzpolitik im Wohnbau

eingebracht im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag 895 A/(E) der Abge­ordneten Van der Bellen und Kolleginnen betreffend „Raus aus Öl und Gas – Um­stiegshilfen für leistbare, saubere Energie“

Der gegenständliche Entschließungsantrag 895/A(E) fordert einen gesetzlich verbindli­chen Ausstiegsfahrplan aus fossilen Energien und dem Bezug von Atomenergie, um die von der Teuerung und den hohen Ölpreisen betroffenen Menschen zu entlasten. In diesem Zusammenhang schlägt der Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Hannes Bauer Kolleginnen und Kollegen unter anderem ein umfassendes Kon­zept zur Analyse auch jener Gebiete vor, in denen ein Umstieg von Ölheizungen auf andere Technologien nicht ohne wesentliche finanzielle Investitionen möglich ist. Der vorliegende Entschließungsantrag 895 A/(E) enthält außerdem keinerlei Bedeckungs­vorschläge, die Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist mittelfristig nicht gegeben.

Die von den Grünen erhobene Forderung der Umschichtung der Wohnbauförderungs­mittel zu Klimaeffizienzzwecken in Form einer Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau von 1 Prozent auf 3 Prozent würde ohne einer adäquaten Erhöhung der För­dermittel eine massive Umverteilung zu Lasten des Neubaus bedeuten. Ein ausrei­chendes Angebot leistbaren Wohnraums könnte dadurch künftig nicht mehr gewähr­leistet werden. Zur Disposition stünde damit nicht nur die soziale Komponente der Wohnbauförderung, sondern der soziale Wohnbau insgesamt.

Verschiedene Studien (WIFO, AK Wien und S-Bausparkasse) errechneten einen zu­sätzlichen Wohnungsbedarf von 8.000 bis 10.000 jährlich.

Im Gebäudesanierungsbereich steckt ein großes CO2-Einsparungspotenzial.

Das geforderte verpflichtende Förderungskriterium „Passivhausstandard im großvolu­migen Wohnbau ab 2010 und im gesamten Wohnbau ab 2012“ ist vor allem aus tech­nischen Gründen in Frage zu stellen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite