Außerdem stehen die Verhandlungsergebnisse zum Abschluss der Art. 15a B-VG Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, wonach die Errichtung von Passivhäusern „als Zielwert in der Wohnbauförderung für 2015 von den Bundesländern angestrebt“ wird, mittlerweile im Gegensatz zu dieser Forderung.
Im Wohnbereich sind Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, ohne einen Vorwand für Eingriffe in den Mieterschutz und den Rechtsschutz darzustellen. Transparenz über Energiekosten und Auskunftspflichten zu aktuellen Förderungsmöglichkeiten müssen verbessert werden. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass es zu einer nachhaltigen energetischen Sanierung und dem Ausschöpfen weiterer Energiesparpotenziale bei Mietwohnungen kommt.
Um die Energieffizienz im Bereich der Eigenheime auch bei der Gebäudesanierung zu heben, sollen energetische Ziele in den Bauordnungen aller Länder verankert werden.
Da nicht alle Haushalte Pelletsheizungen installieren können, ist eine Vielfalt an Lösungen anzustreben. Dies ist in einem eigenen gesamtösterreichischen Konzept auszuarbeiten, welches sowohl die Notwendigkeiten im städtischen Bereich als auch die Voraussetzungen im ländlichen Raum speziell beleuchtet. Auf dieser Grundlage sollen Förderschienen aufgebaut werden, welche je nach Lageerfordernis den Umstieg auf treibhausgasarme und von fossiler Energie unabhängige Heizsysteme ermöglichen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ärmere Haushalte den auf lange Sicht notwendigen Umstieg leisten können. Es ist Aufgabe der Politik, die Menschen zu unterstützen, den technologischen Fortschritt im Alltag nutzen zu können, um damit Geld zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Derzeit heizen ca. 900 000 österreichische Haushalte mit Öl, 400 000 Anlagen sind älter als 15 Jahre. Mit einer Umstellung auf eine neue Heizanlage kann die Energieeffizienz zumindest um 30 Prozent gesteigert, die CO2-Emissionen um 30 bis 40 Prozent reduziert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, möglichst rasch
ein verbindliches Gesamtkonzept zur Reduktion von Treibhausgasen im Wohnbausektor zu erarbeiten, welches den Fokus auf die soziale Leistbarkeit sowie auf eine unbürokratische Abwicklung der darin vorgesehenen Maßnahmen zu legen hat. Darin sind zumindest folgende Punkte zu berücksichtigen:
die Steigerung der Neubaurate im geförderten Wohnbau nach Maßgabe der Haushalts- und Bevölkerungsprognosen;
die Orientierung der Bundes-Wohnbaufördermittel an der Entwicklung des Baukostenindex.
eine Studie in Auftrag zu geben, die eine Kosten-Nutzen Relation von Passivhäusern im Lichte der Klimaschutzziele beleuchtet und ihre Lebenszykluskosten jenen von Niedrigenergiehäusern gegenüberstellt.
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