allem deswegen ein Erfolg, weil das trotz der ÖVP und ihrer Verweigerungshaltung gegenüber Transparenz möglich war. (Beifall bei den Grünen.)
Dieser Antrag hier beweist ja wieder, wie man dort mit diesem sensiblen Thema umgeht. Da wird Husch-Pfusch in der letzten Minute dieser Legislaturperiode mit fragwürdigen Formulierungen das Antikorruptionsgesetz aufgeschnürt.
Ich möchte Ihnen nur Ihre eigene Formulierung vorlesen, denn die finde ich beachtlich. Sie wollen, dass straffrei wird, wenn man lediglich „gelegentlich“ einen gesellschaftlich anerkannten Vorteil annimmt. Das ist legistisch beachtlich, weil Sie damit Freunderlwirtschaft nicht nur definiert haben, sondern auch im Gesetz festgeschrieben haben wollen. (Abg. Dr. Schüssel: Einen Kaffee!) Das ist eine beachtliche Leistung, die Sie hier noch gegen Ende der Legislaturperiode abliefern.
Eines sollte daher klar sein: Nicht vorschnell etwas ändern. Wenn es einen Änderungsbedarf gibt, kann man sich das in Ruhe anschauen. Es geht ja auch darum, dass wir damit internationale Übereinkommen umsetzen, nämlich die internationale UN-Konvention gegen Korruption.
Ich denke schon, dass man diese Korruptionsbestimmungen ernst nehmen sollte, wirklich ernst nehmen sollte, denn in einem Punkt hat dieses Hohe Haus bei dieser Antikorruptionskonvention ohnedies versagt: bei der Abgeordneten-Korruption. Hier hat sich im Dezember letzten Jahres dieses Haus mit einem extrem milden Korruptionstatbestand für Abgeordnete geschont. Wir haben in diesem Punkt – und das ist auch schon festgestellt worden, das ist international beachtet worden – die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt.
Ich meine, es besteht heute am Ende der Legislaturperiode die letzte Chance, das zu tun.
Daher bringen wir auch einen entsprechenden Antrag ein, der die UN-Konvention umsetzen soll. Der Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeordnetenkorruption
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. April 2009 eine Novellierung des Strafgesetzbuches vorzulegen, die in Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (A/RES/58/4) das vorsätzliche unmittelbare oder mittelbare Fordern oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vorteils durch einen inländischen Abgeordneten für diesen selbst oder für eine andere Person oder Stelle mit dem Ziel, dass der Abgeordnete in Ausübung seines Mandats eine Handlung vornimmt oder unterlässt als Bestechlichkeit unter Strafe stellt; sowie den Tatbestand des „Anfütterns“ auch auf inländische Abgeordnete ausweitet.
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Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Zeigen Sie Haltung, stimmen Sie zu! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
3.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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