Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 410

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Ber­ger zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

 


3.05.45

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Darf ich zunächst in Erinnerung rufen, dass mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2007 die­se Bestimmungen eingeführt wurden, und zwar nach einem ausführlichen Begutach­tungsverfahren, nach Beratungen im Justizausschuss dieses Hauses, und dass sie auch sehr große Zustimmung hier in diesem Haus gefunden haben.

Mit diesen Änderungen haben wir internationale rechtliche Verpflichtungen umgesetzt und auch Beispiele, wie sie in Deutschland und in der Schweiz gelten. Das gilt jetzt insbesondere für das angesprochene „Anfüttern“. Das sind Regelungen, die gelten in Deutschland und in der Schweiz, und die haben wir auch für Österreich vorgeschlagen, und sie wurden hier angenommen.

Ich weiß, und ich wurde natürlich auch mehrfach darauf angesprochen, dass es hier insbesondere im Kulturbereich, aber auch im Sportbereich einiges an Verunsicherun­gen gegeben hat. Wir sind laufend in Gesprächen mit Institutionen, die sich auch direkt an uns wenden. Diese Gespräche gehen auch weiter. Wir können in diesen direkten Gesprächen praktisch 90 Prozent der Fallkonstellationen aufklären, nämlich dass diese in der Regel nicht unter diese Bestimmungen fallen. Es gibt einen Restbestand, der wahrscheinlich nur durch eine neue gesetzliche Regelung zu klären ist, und ich habe auch angeboten, nach den Wahlen in Ruhe und mit Augenmaß diese Überarbeitung vorzunehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: In diese Verlegenheit werden Sie nicht kom­men!)

Nur: Der gegenständliche Initiativantrag, das muss ich schon sagen, geht auch weit hinter die bis 2008 geltende Rechtslage zurück und legalisiert Verhaltensweisen, von denen ich glaube, dass das eigentlich auch die Antragsteller nicht wirklich so wollen können. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir wünschen Ihnen persönlich auch alles Gute!) Wenn es legal sein soll, dass ein Pharmakonzern einen Sektionschef aus dem Ge­sundheitsministerium mit Gattin 14 Tage in die Karibik einlädt, zwei Tage Kongress, Rest Rahmenprogramm, dann denke ich nicht, dass das wirklich im Sinne einer Stär­kung des Ansehens der öffentlichen Institutionen wäre.

Eine Beamtin des Rechnungshofes, die mit ihrem Mann von einem staatsnahen Unter­nehmen zum Beispiel zu den Salzburger Festspielen mit allem Drum und Dran – Ein­trittskarten, Abendessen und Aufenthalt – eingeladen wird: das war auch schon vor un­seren Änderungen strafbar. Sie machen jetzt auch das auf, was schon seit Längerem strafbar ist.

Ich gebe zu, wir haben hier einen Regelungsbedarf. Das sollten wir mit Augenmaß und unter Wahrung auch unserer international eingegangenen Verpflichtungen tun. Ich bit­te, diesen Initiativantrag nicht zu unterstützen, sondern vernünftige Neuregelungen zu machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir wünschen Ihnen alles Gute! Auf Wiederschauen!)

3.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser zu Wort. 3 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


3.08.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Erst heute – oder eigentlich müsste man schon sagen: gestern – ist im „Kurier“ ver­merkt worden, dass Österreich im Antikorruptionsranking drei Plätze gutgemacht hat und jetzt den 12. Platz einnimmt. Das ist erfreulich, das ist ein großer Erfolg. Es ist vor


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