Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 409

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tur bis dato festgestellt hat, und wäre damit mehr oder weniger eine Art Korruptions­ermächtigungsgesetz. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir werden daher nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

3.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Morak zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


3.02.11

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Da hier das Croquis noch gelesen wird, glaube ich, könnte man sich durchaus etwas Zeit lassen. Das werde ich auch tun.

Bei den letzten Salzburger Festspielen, meine Damen und Herren, haben wir weniger darüber diskutiert, wie denn diese Salzburger Festspiele zu bewerten seien, weder über Barenboim noch über Boulez, sehr wohl aber über ein Gesetz, das die Geschenk­annahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter neu geregelt hat.

Stein des Anstoßes war der § 304 Abs. 1 StGB: „Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

Das hat dort einige größere Aufregungen ausgelöst, einfach deswegen – ich sage Ihnen die Problematik –: Die Salzburger Festspiele bekommen ungefähr ein Drittel ihrer Subventionen über Sponsoren herein. Und gerade bei diesen Sponsoren hat die­ses Gesetz einige Unruhe ausgelöst, aber auch darüber hinaus. Bei allen Kulturveran­staltern, Sportveranstaltern, Veranstaltern wissenschaftlicher Symposien und so weiter ist eine gewisse Unsicherheit eingetreten.

Frau Bundesministerin, wir sollten uns vornehmen, dass wir Gesetze, die wir hier be­schlossen haben und die sich in der Praxis nicht so wirklich bewährt haben, einer Prü­fung unterziehen. Möglicherweise ist dieser Weg, den wir gewiesen haben, einer, der für Sie gangbar ist.

Ich habe mir angeschaut: Was bedeutet denn eigentlich „Amtsträger“? – Jeder, der für Österreich, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation ein Amt in der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz innehat oder sonst mit öffentlichen Aufga­ben einschließlich solcher in öffentlichen Unternehmen betraut ist, mit Ausnahme von Mitgliedern inländischer verfassungsmäßiger Vertretungskörperschaften – das heißt also Landtage, Nationalrat, Bundesrat und so weiter.

Also ich will jetzt nicht das Problem erwähnen, dass zum Beispiel der Direktor der Holding der Bundestheater mit einer Freikarte die Salzburger Festspiele besucht, mit denen er gleichzeitig in einer geschäftlichen Kooperation steht, weil er dort auch die Bühnenbilder anfertigen lässt. Ist das jetzt schon „Anfüttern“, ja oder nein?

Gehen wir einfach von dieser Horrorvorstellung aus, Frau Bundesminister, dass zum Beispiel beim Opernball die gesamte Bundesregierung in einer großen Loge für 150 000 € sitzt, umsonst, und sich hinterher der Bundespräsident in seine Loge begibt, ohne Entgelt zu bezahlen, und der Herr Bundeskanzler auf die andere Seite, ohne Ent­gelt zu bezahlen, und dahinter wartet der Staatsanwalt. Das wollen wir alle nicht. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

3.05

 


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