Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 11

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Diese europäische Perspektive braucht es auch in der Krisenbewältigung. Wir haben daher in der Euro-Gruppe und im Ecofin aufbereitet, was dann in der Sitzung der Staats- und Regierungschefs und im Europäischen Rat begründet wurde.

Ich möchte mich an dieser Stelle ebenfalls bedanken für die ganz ausgezeichnete Ko­operation mit Bundeskanzler Gusenbauer und mit der Außenministerin, der ich zu dem österreichischen, rot-weiß-roten Erfolg in den Vereinten Nationen namens unser aller und namens der Republik herzlich gratulieren möchte. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Meine Damen und Herren, wir haben in dieser Situation für diese Maßnahme das euro­päische Fundament zugrunde gelegt. Was beinhaltet daher das Paket?

Erstens: Wir können den Menschen mit der Einlagensicherung Sicherheit für ihre Spar­einlagen geben. Wir sind heute im Ausschuss auch noch einen Schritt weiter gegan­gen: Diese Einlagensicherung gilt nicht nur für die natürlichen Personen, sondern gilt bis 50 000 € auch für Klein- und Mittelbetriebe, damit auch die KMUs – die Klein- und Mittelbetriebe, die Säule unserer Wirtschaft – Sicherheit haben, meine Damen und Herren, ganz essenziell. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben zweitens die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass wir den Banken die notwendige Liquidität geben können. Oft werde ich in diesen Tagen gefragt: Was meinen wir damit? – Man kann das auch bildlich zum Ausdruck bringen: Damit die Wirtschaft und die Banken funktionieren, muss sozusagen der Blutkreislauf in Gang gehalten werden. Wenn dieser unterbrochen ist, dann müssen wir sicherstellen, dass diese wichtige Grundlage der Wirtschaft, der Blutkreislauf, das Finanzsystem, funktio­niert, wieder in Gang kommt. Daher diese Clearingstelle und daher die Möglichkeit, dass der Bund auch Haftungen für diese Liquidität übernimmt. Ganz klar gesagt: nicht zum Nulltarif! Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen wissen, dass die Ban­ken dafür ganz selbstverständlich Haftungsentgelt zahlen. Die Haftung ist nicht gratis, sondern es ist selbstverständlich dafür zu zahlen.

Drittens, meine Damen und Herren, werden die Eigenkapitalausstattung und die Kapi­talausstattung, wenn notwendig, sichergestellt. Das bedeutet, dass auch die Republik Eigentumsrechte übernehmen kann. Das ist eine Ultima Ratio, und das bedeutet, dass wir damit auch den Banken im internationalen Wettbewerb die notwendige Sicherheit geben. Der Staat spannt, wenn notwendig, auch einen Schutzschirm, damit keine Wettbewerbsnachteile entstehen, damit wir den Banken diese Stabilität und Sicherheit geben können.

Meine Damen und Herren, klar ist, dass wir mit diesem Gesetz auch ein neues Instru­ment in die Hand bekommen. Mit dem zeitlich befristeten Verbot von Leerverkäufen et­wa können wir den spekulativen Elementen an den Börsen einen Riegel vorschieben, damit weniger spekuliert wird, sondern tatsächlich richtig investiert wird.

Wir haben mit diesem Gesetz heute auch noch eine wesentliche Ergänzung gemacht: Neben der umfassenderen Einlagensicherung können wir jetzt auch in einer Verord­nung für den Finanzminister bestimmte Spielregeln mitbestimmen. Darauf haben die Menschen auch ein Anrecht. Ich werde oft gefragt: Wie ist das mit den Managergehäl­tern in Zukunft? Wie ist das mit der Dividendenpolitik? Oder: Wie ist es mit der Ge­schäftspolitik der Banken? Ist auch in Zukunft sichergestellt, dass die Banken die Liqui­dität, die wir ihnen sicherstellen, auch tatsächlich richtig investieren, zum Beispiel in ös­terreichische Klein- und Mittelbetriebe? – Diese Auflagen können wir nun machen und haben somit das Instrument in der Hand, auf der einen Seite zu helfen, auf der ande­ren Seite aber auch, wenn notwendig, gewissen Einfluss darauf zu nehmen – würde ich sagen –, dass richtig agiert wird, dass die Menschen tatsächlich die richtigen Ant­worten bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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